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8 Ergebnisse für "84729090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

842290900080andere49%
846290900080andere49%
847290000080andere49%
847290100080Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschinen49%
847290800080andere49%
847490900080andere49%
847590900080andere49%
847690900080andere49%
DEBTI25020/19-18472909000

Es handelt sich um eine elektrisch betriebene Zählmaschine für Banknoten, einschließlich Falschgelderkennung. Technische Daten und Funktionen (auszugsweise): - Modell: rapidcount S 575 (Artikel-Nr.: 00946901) - Zählung von sortierten und unsortierten Banknoten (Wert- und Stückzählung) - TFT-Farbdisplay - Banknoten-Identifikation und verschiedene Echtheitsprüfungen (UV, MG, MT, SD, Colour) - Zählgeschwindigkeit: 1.200 Banknoten pro Minute - Laufleistung 400.000 Banknoten pro Jahr, - Kapazität - Einzug / Auswurf: 120 / 120 Banknoten - Additions-, Bündel-, Report- und Druckfunktion, Start-Stopp-Automatik - Netzstecker-, Drucker- und Updateanschluss - optional mit Staubschutzhülle, Reinigungsset, Belegdrucker - Abmessungen: 310 x 280 x 165 mm, LxBxH / Gewicht: 6,5 kg Die Banknotenzählmaschine wird zusammen mit nicht charakterbestimmendem Beipack (Netzkabel, Bedienungsanleitung und Updatekabel) für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis wird als "Büromaschine, weder in den Positionen 8470 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9040 genannt" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI30593/19-18472909000

Bei dem sog. "Tischabroller mit sechs Rollen" handelt es sich um einen Klebebandabroller inkl.sechs Klebebandrollen in Form einer Warenzusammenstellung. Der Klebebandabroller (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) besteht aus Kunststoff und hat eine runde Grundplatte, welche mit einem selbsthaftenden Kunststoffpad versehen ist, um ein Verrutschen auf dem Tisch zu verhindern. Das Gerät ist zudem mit einer gezahnten Abreißkante aus unedlem Metall versehen. Die Klebebandrollen bestehen aus Kunststoff mit einer Breite von ca. 19 mm und sind mit einer Klebemasse versehen. Eine Rolle wird auf die vorgesehene Rollenaufnahme gesteckt und über die Abreißkante kann die benötigte Länge an Klebeband manuell abgetrennt werden. Der Klebebandroller und die Klebebandrollen sind in einem gemeinsamen Pappkarton verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis wird als "Büromaschine, weder in den Positionen 8469 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9040 genannt" eingereiht.

DEBTI18730/19-184729090

Bei der durch Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen Heftapparat, im Wesentlichen bestehend aus unedlem Metall mit einer Grundplatte aus Kunststoff, federnd gelagertem Druckbügel aus Metall und integriertem Klammer-Magazin (hier ohne Heftklammern). Die Ware (ca. 135 x 30 x 60 mm) ist zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum manuellen Zusammenfügen von Schriftstücken mittels Metall-Heftklammern bestimmt. Sie ist in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis wird als "Büroapparat, weder in den Positionen 8470 und 8471, den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9040, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI18740/19-184729090

Bei der durch Warenmuster veranschaulichten und als Taschenlocher bezeichneten Ware handelt es sich um einen flachen Locher, im Wesentlichen bestehend aus einer Grundplatte aus Kunststoff ohne Auffangbehältnis für ausgestanzte Papier-Rückstände, zwei Lochstempeln aus unedlem Metall und einem Drückerbügel, ebenfalls vollständig aus Kunststoff. An der Rückseite des Erzeugnisses ist zudem ein Lineal mit Zentimetereinteilung eingraviert. Der ca. 12,5 x 6,5 x 0,5 cm große Apparat dient zum Aufstellen auf eine Tischplatte und zum Lochen von Papier oder Schriftstücken. Er ist in einer Blisterverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Büroapparat, weder von den Positionen 8470 und 8471, den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9040, noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI27998/19-18472909000

Es handelt sich um einen Klebebandabroller (charakterbestimmend) aus durchsichtigem und eingefärbten Kunststoff mit einer rechteckigen Grundplatte, die mit doppelseitiges Klebeband ausgestattet ist, einer Rollenaufnahme (incl. Klebebandrolle) und einer gezahnten Abreißkante aus unedlem Metall. Das in einer klarsichtigen Blisterverpackung aufgemachte Erzeugnis wird als "Büromaschine, weder in den Positionen 8469 bis 8471 noch in einer anderen Position der Nomenklatur genauer erfasst, andere als in den Unterpositionen (KN) 8472 1000 bis 8472 9040 genannt" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

TARIC-Nomenklatur

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