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1 Ergebnisse für "8708309900"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

870830990080andere6%
DEBTI19685/25-18708309900

Nachstellvorrichtung für Bremsbacken, sog. Nachsteller für Trommelbremsen, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt, - bestehend aus: - - zwei speziell nach technischer Zeichnung gefertigten, länglichen Erzeugnissen      (sog. Adjuster) aus verschiedenen Stahlsorten, - - - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von ca. 100,5 mm, - - - laut Antrag mit einer Zahnstangen- oder Ratschenmechanik, - - - im Inneren mit einer speziellen Schraube mit einer Länge von 56 mm ausgestattet, - - zwei speziell nach technischer Zeichnung gefertigten, mehrfach gebogenen       Befestigungselementen (sog. Clips) mit je zwei Bohrungen, - - - laut technischer Zeichnung: - - - - mit den Abmessungen von 46,3 mm 20,6 mm x 7,4 mm (L x B x H), - - - - aus Stahl (Werkstoffnummer: EN 10132-4),  - - zwei scheibenförmigen Befestigungselementen (sog. Circlips) aus       Stahl (Werkstoffnummer: 1.0605), - - - laut technischer Zeichnung mit einem Durchmesser von 12,03 mm und         einer Höhe von 1,4 mm, - - - mittig mit einer spezifisch gezahnten Lochung, - stellt sich als Nachstellvorrichtung für die automatische Nachstellung von Bremsbacken     von Trommelbremsen für Personenkraftwagen dar, - dient dazu, den Abstand zwischen den Bremsbacken und der Bremstrommel automatisch     nach jedem Bremsvorgang zu justieren, um Verschleiß der Bremsbeläge auszugleichen, - laut ergänzenden Antragsangaben nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar   hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht für die industrielle Montage, nicht für Scheibenbremsen (Nachstellvorrichtung)"

DEBTI19687/25-18708309900

Expander für Trommelbremsen, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt, - bestehend aus: - - zwei speziell nach technischer Zeichnung gefertigten, zylindrischen, Hohlerzeugnissen       aus Stahl (sog. Adjustment Units), - - - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von ca. 42,7 mm und einem maximalen         Durchmesser von 19 mm, - - - seitlich mit einem Zahnkranz versehen, - - zwei fahrzeugspezifischen Sicherungsclips (Expanding Locks) aus unedlem Metall, - - - mit diversen Aussparungen, - - - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von ca. 67,9 mm und einer Höhe von        ca. 13,3 mm, - - zwei Nieten, - - ein Beutel mit Gleit- bzw. Bremsfett (nicht charakterbestimmend), - stellt sich als mechanisches Bauteil innerhalb der Trommelbremse dar, das als    Spreizmechanismus dazu dient, die Bremsbacken mechanisch auseinander zu betätigen,    wodurch diese gegen die Bremstrommel gedrückt werden. - laut ergänzenden Antragsangaben nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar   hauptsächlich für Personenkraftwagen der Position 8703 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht für die industrielle Montage, nicht für Scheibenbremsen (Expander)"

DEBTI10033/25-18708309900

Handbremsseil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit einem Seilzug aus einer flexiblen Außenhülle aus Kunststoff und Kautschuk, - - mit einem beweglichen inneren Kabel aus kunststoffüberzogenem Stahl, - - mit einer Länge von ca. 161,5 cm (ohne Anschlussnippel), - - an den Enden mit speziellen Befestigungs- bzw. Anschlussstücken aus unedlem Metall     versehen, - - wird zwischen Handbremshebel und Feststellbremse der gebremsten Achse von      Kraftfahrzeugen eingebaut und dient als Bremsseil, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - gleichermaßen für Scheibenbremsen als auch für Trommelbremsen verwendbar;     in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift -AV- 3 c) in Verbindung mit der AV 6 wird die     Ware daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen     (8708 3091 / 8708 3099) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zugewiesen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich   für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Handbremsseil) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage bestimmt, kein Teil für Scheibenbremsen"

DEBTI5084/25-18708309900

Bremstrommel, Foto siehe Anlage, - spezifisch geformtes, zylinderartiges, hohlkörperartiges Erzeugnis, - mit einer zentralen Bohrung für die Aufnahme der Radnabe sowie sechs kleineren Löchern, - laut Antrag: - - aus Gusseisen (GG20), - - mit einem Außendurchmesser von ca. 239 mm, einer Höhe von ca. 59,1 mm und      einem Gewicht von 3,68 kg, - - erzeugt zusammen mit dem Bremsbelag ein Bremsmoment (Bremskraft), der auf die Radnabe       und von dort auf die Radfelge übertragen wird, - - nicht zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird in der hinteren Trommelbremsanlage von Personenkraftwagen verbaut, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für   Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703, Teil von Trommelbremse (Bremstrommel), nicht für die industrielle Montage"

DE18754/16-18708309900

Handbremsseil, Foto siehe Anlage, - mit einem Seilzug aus einer flexiblen Außenhülle aus Kunststoff und Kautschuk, - mit einem beweglichen inneren Kabel aus kunststoffüberzogenem Stahl, - mit einer Länge von ca. 164 cm, - an den Enden mit speziellen Befestigungs- bzw. Anschlussstücken aus unedlem Metall versehen, - wird zwischen Handbremshebel und Feststellbremse der gebremsten Achse von Kraftfahrzeugen eingebaut und dient als Bremsseil, - ist laut Antrag gleichermaßen für Scheibenbremsen als auch für Trommelbremsen verwendbar; in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift -AV- 3 c) in Verbindung mit der AV 6 wird die Ware daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8708 3091 / 8708 3099) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zugewiesen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Handbremsseil) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage bestimmt, kein Teil für Scheibenbremsen"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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