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2 Ergebnisse für "8708505500"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

870850550010Teile6%
870850550080aus Stahl, gesenkgeschmiedet6%
DE2563/14-18708505500

Teil eines Kraftfahrzeuges, sog. Antriebswelle aus Stahl, Artikel-Nr.: 503740, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus einer ca. 64 cm langen Welle mit spezifisch geformten Verzahnungen an den Enden und zwei durch Manschetten geschützte Gelenke, - aus unedlem Metall (lt. Antrag gesenkgeschmiedeter Stahl) und Kunststoff gefertigt, - dient bei einem Kraftfahrzeug der Kraftübertragung (Drehmoment des Motors) zwischen dem Getriebe und dem angetriebenen Rad, - erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an Kraftfahrzeugen. "Teil eines Kraftfahrzeuges der Position 8703, Teil einer Triebachse mit Differenzial (Antriebswelle), nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen, aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DE2565/14-18708505500

Sechsteilige Warenzusammenstellung, sog. "Gelenksatz", Art.-Nr.: 512524, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton), zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Gelenksatz für Antriebswelle), - bestehend aus: -- einem speziell gefertigtes glockenförmiges Erzeugnis aus laut Antrag gesenkgeschmiedetem Stahl, --- mit einen Durchmesser von maximal ca. 8,5 cm und einer Höhe von ca. 16 cm, --- an einem Ende befindet sich eine abgehende geriffelte Achse mit einem ca. 3 cm langen Außengewinde, auf dem eine spezielle Kombimutter (Außensechskant mit unbeweglicher Scheibe) geschraubt ist, --- das andere Ende ist auf der Innenseite mit geschliffenen Führungen versehen, in denen sich Kugeln befinden, die durch einen Sicherungsring in einem Kugelkäfig gehalten werden, -- einem Gummibalg der zum Schutz verwendet wird, -- zwei Metallschellen in unterschiedlichen Größen, -- 90 Gramm Schmierfett, das sich in einem Beutel befindet sowie -- einem kurzen, gebogenen Metalldraht, - wird als Außengelenk (homokinetisches Gelenk) an einer Antriebswelle für Kraftfahrzeuge verbaut und dient der gleichmäßigen Übertragung des Drehmoments (Kraftübertragung), - erkennbares Teil der Antriebswelle eines Kraftfahrzeuges, - aufgrund des optischen Erscheinungsbildes (Umfang) und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist das Gelenk für die Warenzusammenstellung charakterbestimmend, - keine Einreihung in die Unterposition 8708 80, da es sich bei der Ware nicht um ein Teil des Aufhängessystems handelt, sondern um ein teil der Antriebswelle. "Teil eines Kraftfahrzeuges, Teil einer Triebachse mit Differential (Außengelenk), nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen, aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI14254/25-18708505590

Zapfen, sog. Endstücke (Profilzapfen/Lagerzapfen), Foto siehe Anlage, - in Form von fahrzeugspezifisch gestalteten, einseitig zu einem Rundstab ausgeformten,   schalenartigen Runderzeugnissen, - laut Antrag: - - aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - - Profilzapfen: - - - mit einer Länge von ca. 116,4 mm, einem maximalen Durchmesser von ca. 62,3 mm         und einem minimalen Durchmesser von ca. 31 mm, - - Lagerzapfen: - - - mit einer Länge von ca. 135,4 mm, einem maximalen Durchmesser von ca. 62,3 mm        und einem minimalen Durchmesser von ca. 31 mm, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - noch nicht fertig bearbeitetet (Rohlinge): - - werden unverändert nicht verwendet, - - weisen ungefähr die Form der fertigen Zapfen auf und werden nur zu dessen      Herstellung verwendet, - - die noch fehlenden, spanabhebenden Bearbeitungen sind für eine Einreihung als      unfertige Zapfen unschädlich, da der Rohlinge im vorliegenden Zustand bereits die      charakteristische Form der fertigen Zapfen aufweisen, - werden (im fertigen Zustand) am Ende des Wellenrohres von Gelenkwellen (Längswellen) von   Personenkraftwagen verschweißt, - dienen der Drehmomentübertragung zwischen dem Wellenrohr und dem Gleichlaufgelenk, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich   für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Zapfen), Teile einer angetriebenen Achse, nicht für die industrielle Montage, aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI14249/25-18708505590

Zapfenkreuze, sog. Kreuzgelenksterne, - in Form von fahrzeugspezifisch gestalteten, mit vier abstehenden, zylinderförmigen   Gelenkzapfen versehenen Gelenkkreuzen, - laut Antrag: - - aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - - in unterschiedlichen Abmessungen (mit einer Länge und Höhe von ca. 58 mm bzw.     ca. 52,1 mm und einer Breite von ca. 23 mm), - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - werden an den Gelenkzapfen noch mit Nadellager bzw. Lagerbuchsen bestückt, - dienen als zentrale Bestandteile von Kreuzgelenken in Gelenkwellen (sog. Kardanwellen)    von Personenkraftwagen der Drehmomentübertragung; die Gelenkgabeln sind durch die im    Zapfenkreuz angeordneten Gelenkzapfen gelenkig miteinander verbunden, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich    für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, somit keine Waren der Position 8483. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Zapfenkreuze), Teile einer angetriebenen Achse, nicht für die industrielle Montage, aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI51739/23-18708505590

Hohlradträger, sog. Rohling Hohlradträger, Art.-Nrn.: R507-255-1342 und R510-255-243, Fotos siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, ohne Verzahnung versehene, flanschartige Erzeugnisse, - unfertig (werden noch weiter bearbeitet, weisen jedoch im vorliegenden Zustand bereits die   wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Waren auf), - laut technischer Zeichnung mit: - - einem Durchmesser von 247 mm und einer Höhe von 80 mm (R507-255-1342) bzw.     einem Durchmesser von 391,5 mm und einer Höhe von 124 mm (R510-255-243), - - vier kleinen Bohrungen und einer großen zentralen Bohrung mit einem Durchmesser von     85 mm (R507-255-1342) bzw. 145 mm (R510-255-243), - laut Antrag und ergänzenden Angaben: - - aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - - werden bei Feuerlöschfahrzeugen in die Nabeneinheiten der angetriebenen Achsen eingebaut     und dienen der Aufnahme der Hohlradträger, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt,  - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar    hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 8487, da Waren des Abschnitts XVII aus dem Abschnitt XVI   ausgewiesen werden. "Teile eines Kraftfahrzeuges der Position 8705 (Hohlradträger), Teile einer Triebachse, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI