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1 Ergebnisse für "8708505590"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

870850559010andere6%
DEBTI14254/25-18708505590

Zapfen, sog. Endstücke (Profilzapfen/Lagerzapfen), Foto siehe Anlage, - in Form von fahrzeugspezifisch gestalteten, einseitig zu einem Rundstab ausgeformten,   schalenartigen Runderzeugnissen, - laut Antrag: - - aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - - Profilzapfen: - - - mit einer Länge von ca. 116,4 mm, einem maximalen Durchmesser von ca. 62,3 mm         und einem minimalen Durchmesser von ca. 31 mm, - - Lagerzapfen: - - - mit einer Länge von ca. 135,4 mm, einem maximalen Durchmesser von ca. 62,3 mm        und einem minimalen Durchmesser von ca. 31 mm, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - noch nicht fertig bearbeitetet (Rohlinge): - - werden unverändert nicht verwendet, - - weisen ungefähr die Form der fertigen Zapfen auf und werden nur zu dessen      Herstellung verwendet, - - die noch fehlenden, spanabhebenden Bearbeitungen sind für eine Einreihung als      unfertige Zapfen unschädlich, da der Rohlinge im vorliegenden Zustand bereits die      charakteristische Form der fertigen Zapfen aufweisen, - werden (im fertigen Zustand) am Ende des Wellenrohres von Gelenkwellen (Längswellen) von   Personenkraftwagen verschweißt, - dienen der Drehmomentübertragung zwischen dem Wellenrohr und dem Gleichlaufgelenk, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich   für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Zapfen), Teile einer angetriebenen Achse, nicht für die industrielle Montage, aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI14249/25-18708505590

Zapfenkreuze, sog. Kreuzgelenksterne, - in Form von fahrzeugspezifisch gestalteten, mit vier abstehenden, zylinderförmigen   Gelenkzapfen versehenen Gelenkkreuzen, - laut Antrag: - - aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - - in unterschiedlichen Abmessungen (mit einer Länge und Höhe von ca. 58 mm bzw.     ca. 52,1 mm und einer Breite von ca. 23 mm), - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - werden an den Gelenkzapfen noch mit Nadellager bzw. Lagerbuchsen bestückt, - dienen als zentrale Bestandteile von Kreuzgelenken in Gelenkwellen (sog. Kardanwellen)    von Personenkraftwagen der Drehmomentübertragung; die Gelenkgabeln sind durch die im    Zapfenkreuz angeordneten Gelenkzapfen gelenkig miteinander verbunden, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich    für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, somit keine Waren der Position 8483. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Zapfenkreuze), Teile einer angetriebenen Achse, nicht für die industrielle Montage, aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI51739/23-18708505590

Hohlradträger, sog. Rohling Hohlradträger, Art.-Nrn.: R507-255-1342 und R510-255-243, Fotos siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, ohne Verzahnung versehene, flanschartige Erzeugnisse, - unfertig (werden noch weiter bearbeitet, weisen jedoch im vorliegenden Zustand bereits die   wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Waren auf), - laut technischer Zeichnung mit: - - einem Durchmesser von 247 mm und einer Höhe von 80 mm (R507-255-1342) bzw.     einem Durchmesser von 391,5 mm und einer Höhe von 124 mm (R510-255-243), - - vier kleinen Bohrungen und einer großen zentralen Bohrung mit einem Durchmesser von     85 mm (R507-255-1342) bzw. 145 mm (R510-255-243), - laut Antrag und ergänzenden Angaben: - - aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - - werden bei Feuerlöschfahrzeugen in die Nabeneinheiten der angetriebenen Achsen eingebaut     und dienen der Aufnahme der Hohlradträger, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt,  - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar    hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 8487, da Waren des Abschnitts XVII aus dem Abschnitt XVI   ausgewiesen werden. "Teile eines Kraftfahrzeuges der Position 8705 (Hohlradträger), Teile einer Triebachse, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI49191/23-18708505590

Ausgleichskegelrad, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten Kegelrades aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - wird im Ausgleichsgehäuse von Kegelrad-Ausgleichsgetrieben von Kraftfahrzeugen   drehbar gelagert und steht im Eingriff mit den Achswellenrädern (Seitenwellenkegelrädern), - dient dem Drehzahlausgleich zwischen dem linken und rechten Rad sowie der   Kraftübertragung auf die Achsen, - nicht zur industriellen Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich   für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines Kraftfahrzeuges (Ausgleichskegelrad), Teil einer Triebachse mit Differenzial, nicht für die industrielle Montage bestimmt, aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

DEBTI52308/21-18708505590

Profilzapfen, sog Endstück, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, einseitig zu einem Rundstab ausgeformten,   schalenartigen Runderzeugnisses, - laut Antrag: - - aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - - mit einer Länge von ca. 116,4 mm, einem maximalen Durchmesser von ca. 62,3 mm und     einem minimalen Durchmesser von ca. 31 mm, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - noch nicht fertig bearbeitetet (Rohling): - - wird unverändert nicht verwendet, - - weist ungefähr die Form des fertigen Profilzapfens auf und wird nur zu dessen Herstellung     verwendet, - - die noch fehlenden, spanabhebenden Bearbeitungen sind für eine Einreihung als unfertiger     Profilzapfen unschädlich, da der Rohling im vorliegenden Zustand bereits die charakter-     istische Form eines fertigen Profilzapfens aufweist, - wird (im fertigen Zustand) am Ende des Wellenrohres von Gelenkwellen (Längswellen) von   Personenkraftwagen verschweißt, - dient der Drehmomentübertragung zwischen dem Wellenrohr und dem Gleichlaufgelenk, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich   für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, somit keine Ware der Position 8483. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Profilzapfen), Teil einer angetriebenen Achse, nicht für die industrielle Montage, aus gesenkgeschmiedetem Stahl"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI