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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI47989/22-28708939090

Lamellenkupplung, sog. Allradkupplung,  - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, eigenständigen Schaltkupplung, - laut Antrag: - - mit einer Eingangs- und einer Abtriebswelle, - - mit fünf bzw. sieben, im Ölbad laufenden Lamellenpaaren, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird am hinteren Ende des Schaltgetriebes von Personenkraftwagen mit Frontmotoren verbaut, - dient im Antriebsstrang der Aktivierung bzw. Deaktivierung des Allradantriebes (indem die   nachgelagerte Kardanwelle an- bzw. abgekoppelt wird), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich   für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Unterposition 8708 50, da die Unterposition mit der genaueren Warenbe-   zeichnung (Schaltkupplung) der Unterposition mit der allgemeineren Warenbezeichnung   (Teil der Triebachse) vorgeht. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Schaltkupplung), nicht für die industrielle Montage"

DEBTI31709/22-18708939090

Kupplungsausrücker, sog. Zentralausrücker, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, zentral geführten hydraulischen Ausrückers, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus einem hydraulischen Ringzylinder mit integriertem Ausrücklager     und einer Anschlussvorrichtung für die Kupplungsdruckleitung, - - aus unedlem Metall und Kunststoff gefertigt, - - mit einem Innendurchmesser von ca. 28 mm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird mittels der drei beiliegenden Schrauben am Kupplungsgehäuse von Personenkraftwagen   verschraubt, - dient der direkten Kraftübertragung auf die Membranfederzungen der Schaltkupplung, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für   Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Kupplungsausrücker), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage"

ATBTI2021000757-DEC8708939090

Ring, der an vier gegenüberliegenden Stellen abgeflacht ist, aus legiertem Stahl, mit einem Außendurchmesser von ca. 46,3 mm und einer Dicke von ca. 5 mm. Die Innenseite (Innendurchmesser ca. 25 mm) ist mit einer Innenverzahnung versehen. Erkennbarer Teil einer Kupplung für ein Fahrzeug der Position 8703. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI45570/18-18708939090

Kupplungskabel, Art.-Nr.: J2308017 und J2308021, Fotos siehe Anlage, - mit einem Seilzug aus einer flexiblen Außenhülle aus Kunststoff, - aus einem beweglichen inneren Kabel aus Stahldraht, - mit einer Länge von ca. 1977 mm bzw. ca. 675 mm, - mit einem Leitungsdurchschnitt von jeweils 3,0 mm, - an den Enden mit speziellen Befestigungs- bzw. Anschlussstücken versehen, - wird zwischen Kupplungspedal und Ausrückhebel der Kupplung von Kraftfahrzeugen zur Betätigung der Kupplung eingebaut, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, somit keine Ware der Position 7312. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Kupplungskabel), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage"

DEBTI8284/18-18708939090

Vollhydraulisches Ausrücksystem, sog. Zentralausrücker, Foto siehe Anlage,

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI