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2 Ergebnisse für "8714911075"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

871491107510andere6%
871491107580aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)6%
DEBTI49011/25-18714911077

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert), - - mit Bewilligung zur Inanspruchnahme von autonomen Zollaussetzungen und      nichtpräferentieller Zollkontingente in Verbindung mit der Endverwendung      (Codierung/Schlüssel: N990), - bildet das tragende Element eines Elektrofahrrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teile für Fahrräder, Rahmen, weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI49013/25-18714911035

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, - - mit Ursprung in China, - - mit Bewilligung zur Umsetzung des Artikels 14 Absatz d) VO (EG) 88/97      (Codierung/Schlüssel: D019) sowie der Inanspruchnahme von autonomen      Zollaussetzungen und nichtpräfenezieller Zollkontingente in Verbindung mit der      Endverwendung (Codierung/Schlüssel: N990), - bildet das tragende Element eines Elektrofahrrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 31 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI1267/24-18714911077

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in verschiedenen Größen und Ausführungen, - - in der Bauart von spezifisch gefertigten, aus mehreren rohrartigen Elementen bestehenden     Rahmen aus Aluminium hergestellt, - - roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert), - - werden in zweirädrigen Kinder- bzw. Jugendfahrrädern mit den Laufradgrößen von     12, 14, 16, 18, 20, 24 bzw. 26 Zoll verbaut, - bilden das tragende Element der Fahrräder, - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder, Rahmen, weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI21764/22-18714911035

Fahrradrahmen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus mehreren rohrartigen Elementen aus Aluminium, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 123 cm x 57 cm x 6 cm,   - - mit einem Lack versehen, - - bildet das tragende Element des Lastenfahrrades, - - unfertig, da an den Rahmen nach der Einfuhr noch weitere Rahmenteile (Hinterbau)     angeschweißt werden (weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen     Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - - mit Ursprung in der VR China, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - - mit EUS-Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c     der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern     (einschließlich Elektrofahrrädern), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, lackiert, anderes als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 29 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI49402/21-18714911025

Rahmen, Foto siehe Anlage, - in der Bauart von spezifisch gefertigten, aus mehreren rohrartigen Elementen bestehenden,    ohne Hinterradfederung ausgerüsteten Rahmen, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - poliert, - - in den Größen S, M, L und XL, - - mit Ursprung in der VR China, - werden in zweirädrigen Fahrrädern mit Hilfsmotor verbaut, - bilden das tragende Element eines Fahrrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Position 8711, Rahmen, poliert, mit Ursprung in China, Rahmen aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der  Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung des nichtpräferenziellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

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