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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI22545/24-18714930090

Hinterradnabe, Foto siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, mit laut Antrag Freilaufsystem ausgerüsteten Nabe   aus unedlem Metall, - mit zwei Nabenflanschen mit mehren Bohrungen an den Seiten, - wird mit den Speichen verbunden und bildet das Radzentrum des hinteren Laufrades von   Elektrofahrrädern, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt, - keine Einreihung in die Codenummer 8714 9300 19, da sich die Ware nicht als   Freilaufzahnkranz darstellt. "Teil (Hinterradnabe) für Fahrräder der Position 8711, keine Bremsnabe"

DEBTI22546/24-18714930090

Hinterradnabe, Foto siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, mit laut Antrag Freilaufsystem ausgerüsteten   Kassettennabe aus überwiegend unedlem Metall, - mit einem genuteten Freilaufkörper zur formschlüssigen Aufnahme eines Zahn-   kranzpaketes einer Kettenschaltung, - mit zwei Nabenflanschen mit mehren Bohrungen an den Seiten, - wird mit den Speichen verbunden und bildet das Radzentrum des hinteren Laufrades von   Elektrofahrrädern, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt, - keine Einreihung in die Codenummer 8714 9300 19, da sich die Ware nicht als   Freilaufzahnkranz darstellt. "Teil (Hinterradnabe) für Fahrräder der Position 8711, keine Bremsnabe"

DEBTI18299/24-187149300

Nabe, U-NA-36-SE, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - mit einem Nabenkörper und einer zylindrischen Fläche aus Aluminium, - - mit einem Außendurchmesser von insgesamt ca. 54 mm, einer Länge von ca. 63,5 mm     und einem Achsdurchmesser von ca. 23 mm, - - mit zwei Nabenflanschen mit jeweils 36 Bohrungen an den Seiten, - wird in der Mitte eines Rades angebracht und dient der Befestigung der Speichen, - da sich die Radnabe innerhalb des ABS XVII sowohl als erkennbarer Teil für   Rollstühle als auch als erkennbarer Teil für Fahrräder darstellt und eine hauptsächliche   Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelt werden kann, ist sie der von den   gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8714 20 / 8714 93) der in   der Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen. "Teil (Nabe) für Fahrräder der Position 8711 oder 8712, keine Bremsnabe"

DEBTI23613/23-18714930019

Zahnriemenscheiben, sog. hintere Riemenscheiben, Fotos siehe Anlage, - in Form von spezifisch gestalteten, zahnradartigen Erzeugnissen, - laut Antrag in unterschiedlichen Ausführungen und Abmessungen: - - aus Edelstahl, - - mit Durchmessern von ca. 64 mm bis ca. 110 mm, - - außen mit einem Zahnkranz (mit einer Anzahl von 19 Zähnen bis zu 32 Zähnen), - - innen mit Bohrungen für die Befestigung an der Hinterradnabe,  - dienen der Übertragung der Antriebskraft auf den Zahnriemen zwischen der vorderen   und hinteren Riemenscheibe von Fahrrädern oder Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor    (sog. Pedelecs), - da die Waren nur durch die Montage auf einen in die Nabe integrierten Freilaufmechanismus   ihre Freilauffunktion erreichen, sind sie als Freilaufzahnkränze zu betrachten, - kein Ursprung in China oder aus China versandt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar   hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Position 8483, da nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI, Waren    des Abschnitt XVII vom Abschnitt XVI ausgewiesen werden.  "Teile für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Freilaufzahnkränze, andere als im TARIC-Code 8714 9300 11 genannte"

DEBTI15788/23-18714930011

Freilaufzahnkränze, Foto siehe Anlage, - in Form von Zahnkränzen aus Stahl und einem Befestigungsring aus Aluminium (lt. Antrag),  - mit zehn Zahnrädern,  - werden üblicherweise auf einen mit der Hinterradnabe verschraubten Freilaufkörper aufgesteckt, - stellen den hinteren Teil des Antriebs eines Fahrrades mit Kettenschaltung dar (durch den Wechsel   der Antriebskette mittels des Schaltwerks können durch die einzelnen Zahnkränze unterschiedliche   Kraftübersetzungen gewählt werden), - laut Antrag: - - aus der VR China versandt, - - mit Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im    Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der    Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 c) VO (EG) Nr. 88/97, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Abmessungen, Form) erkennbar hauptsächlich   für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Freilaufzahnkränze mit Ursprung in China oder aus China versandt: in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen unter 300 Stück pro Monat bestimmt" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)".

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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