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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI6120/25-18714949090

Felgenbremsschuhe, Art.-Nr.: 49530, Foto siehe Anlage,  -  speziell geformte Bremsschuhe, erkennbar zur ausschließlichen Verwendung an      Felgenbremsen von Fahrrädern,  - laut Antrag: - - zwei Stück auf einem Papphänger für den Einzelverkauf aufgemacht, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: 72 mm x 12 mm x 13 mm,  - - bestehend aus einer Grundplatte (Trägerplatte) aus unedlem Metall mit einem fest       angebrachten Gewindebolzen einschließlich fünf Metallscheiben (Unterlegscheiben,        Abstandshülsen u. dgl.) und einer Mutter,  - - die Grundplatte ist mit einem Belag aus Kautschuk überzogen, der als Bremsbelag dient,  - da hinsichtlich der Verwendung und des Umfangs der Kautschukanteil und der  Metallanteil als    gleichbedeutend anzusehen sind, kann keinem Stoff eine  charakterbestimmende Eigenschaft    zuerkannt werden; die Waren sind somit der von den  gleichermaßen in Betracht kommenden    Positionen (4016 / 8714) in der Nomenklatur zuletzt  genannten zuzuweisen.   "Teile für Fahrräder, Teile von Bremsen (Felgenbremsschuhe)"

DEBTI5684/25-18714949090

Bremsbeläge für Scheibenbremse, Artikel-Nr. 49533, Foto siehe Anlage,  - laut Antrag: - -  zwei Stück auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht,  - -  in Form eines dicken Reibungsbelags, welcher auf einer Platte  aus unedlem Metall        aufgebracht ist,  - -  mit den Abmessungen von 33 mm x 30 mm x 10 mm (L x B x H),  - -  zur Befestigung an Scheibenbremsen der Vorder- oder Hinterradbremse,  - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder    des Kapitels 87 bestimmt.  "Teile (Bremsbeläge) von Bremsen für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

DEBTI5689/25-18714949090

Bremsbeläge für Scheibenbremse, Artikel-Nr. 49532, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - zwei Stück auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht,  - - in Form eines Reibungsbelags, welcher auf einer Platte aus unedlem Metall aufgebracht ist,  - - mit einer Federklammer aus unedlem Metall,  - - mit den Abmessungen von 35 mm x 30 mm x 10 mm (L x B x H), - - zur Befestigung an Scheibenbremsen der Vorder- oder Hinterradbremse,  - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des      Kapitels 87 bestimmt.   "Teile (Bremsbeläge) von Bremsen für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

DEBTI45364/24-18714961090

Pedale, Artikel-Nr.: 44109, Foto siehe Anlage, - zwei Stück auf einem Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht, - lt. Antrag aus Plastik / Nylon / Aluminium / Stahl, - mit den Abmessungen von: 123 mm x 70 mm x 27 mm, - mit rutschhemmender Trittfläche, - mit jeweils zwei Reflektoren, - erkennbares Teil zur ausschließlichen Verwendung an Fahrrädern. "Teile (Pedale) für Fahrräder der Position 8712, andere als im TARIC-Code 8714 9610 10 genannte"

DEBTI45368/24-18714961090

Fahrradpedale, Artikel-Nr.: 44106, Foto siehe Anlage, - (lt. Antrag) aus Aluminium, - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 117 mm x 77 mm x 29 mm, - mit rutschhemmender Trittfläche, - mit jeweils zwei Reflektoren, - werden mit dem Kurbelarm der Kurbelgarnitur von Fahrrädern verschraubt, - dienen der Übertragung der Antriebskraft des Fahrenden auf die Tretkurbel, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich   zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt, - zwei Stück auf einem Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. "Teile (Pedale) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, nicht vom  TARIC-Code 8714 9610 10 erfasste"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI