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1 Ergebnisse für "8714995019"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

871499501980andere6%
DEBTI16386/23-18714999019

Laufräder für Fahrräder, sog. Felgen, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von Drahtspeichenlaufrädern gefertigt, - mit einem Durchmesser von ca. 42 cm und einer Breite von ca. 14 cm, - laut Antrag aus Aluminium gefertigt, - mit 24 Drahtspeichen sowie zugehörigen Speichennippeln, - mit Radnabe und Felgenband, - werden mit der Vorderradgabel bzw. dem Fahrradrahmen verbunden, - laut ergänzenden Angaben aus China versandt, jedoch nicht in Mengen von durchschnittlich   unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur   Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb   eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder zur Lieferung an einen anderen   Inhaber einer Bewilligung "Endverwendung" bestimmt, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur    Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Laufräder) für Fahrräder der Position 8711 und 8712, andere als in dem TARIC-Code 8714 9990 11 genannte"

DEBTI15796/23-18714995011

Hinteres Schaltwerk (Derailleur), Foto siehe Anlage, - spezifisch gefertigt, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse aus Aluminium, einer Schaltschwinge mit zwei     Kettenrädchen (Kettenführungs- und Kettenspannrolle) und Befestigungsmaterial, - - mit einer maximalen Länge von ca. 114 mm, einer Breite von ca. 68 mm und einer Höhe von     ca. 73,6 mm, - - für Fahrräder mit und ohne Elektrohilfsmotor bestimmt, - - aus der VR China versandt, - - mit Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen     einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten     Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 c) VO (EG) Nr. 88/97, - - mit Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen     einer autonomen Aussetzung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)     zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - wird am sog. Schaltauge von Fahrrädern verschraubt, - dient dazu, die Kette zwischen den verschiedenen Zahnkränzen auf das jeweils richtige Zahnrad   zu setzen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für   Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Schaltwerk) für ein Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Kettenschaltung, mit Ursprung in China oder aus China versandt: in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen unter 300 Stück pro Monat bestimmt, bestehend aus hinterem Schaltwerk und Montagematerial, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahr- rädern)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung der autonomen Zollaussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Be- scheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

DEBTI8031/23-18714995099

Umwerfer, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, vorderen Schaltwerks, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Parallelogramm-Gelenkmechanismus,  - - - einem Schaltkäfig (Kettenleitblech), - - - einer Befestigungsvorrichtung und  - - - zwei Justierschrauben, - - ohne Ursprung in China oder aus China versandt, - wird am Sitzrohr von Fahrrädern verschraubt, - dient der Verschiebung und Hebung bzw. Senkung der Kette auf das benach-   barte Kettenblatt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar   hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Position 8712 (Umwerfer), Kettenschaltungen, andere als in den TARIC-Codes 8714 9950 11 bis  8714 9950 91 genannte"

DEBTI7935/23-18714995091

Fahrrad-Schaltwerk, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - hintere Vorrichtung (Kettenwechsler) einer Kettenschaltung für Fahrräder, - - inklusive Montagematerial, - - ohne Ursprung in China oder aus China versandt, - dient dazu, die Kette zwischen den verschiedenen Zahnkränzen auf das jeweils   richtige Zahnrad zu setzen, - wird mittels einer speziellen Befestigungsvorrichtung am sog. Schaltauge (Rahmen) befestigt, - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich   für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Position 8712 (Schaltwerk), Kettenschaltung, anderes als in den TARIC-Codes  8714 9950 11 und 8714 9950 19 genannte, Kettenschaltung, bestehend aus hinterem  Schaltwerk und Montagematerial, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)" "Die Anwendung der autonomen Zollaussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."

DEBTI47153/22-18714995011

Hinteres Schaltwerk (Derailleur), Fotos siehe Anlage, - spezifisch gefertigt, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse aus Aluminium, einer Schaltschwinge mit zwei     Kettenrädchen (Kettenführungs- und Kettenspannrolle) und Befestigungsmaterial, - - mit einer maximalen Länge von ca. 114 mm, einer Breite von ca. 68 mm und einer Höhe von     ca. 73,6 mm, - - für Fahrräder mit und ohne Elektrohilfsmotor bestimmt, - - aus der VR China versandt, - - mit Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen     einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten     Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 c) VO (EG) Nr. 88/97, - - mit Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen     einer autonomen Aussetzung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)     zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - wird am sog. Schaltauge von Fahrrädern verschraubt, - dient dazu, die Kette zwischen den verschiedenen Zahnkränzen auf das jeweils richtige Zahnrad   zu setzen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für   Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Schaltwerk) für ein Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Kettenschaltung, mit Ursprung in China oder aus China versandt: in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen unter 300 Stück pro Monat bestimmt, bestehend aus hinterem Schaltwerk und Montagematerial, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahr- rädern)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung der autonomen Zollaussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Be- scheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

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