DEBTI15796/23-18714995011
Hinteres Schaltwerk (Derailleur), Foto siehe Anlage,
- spezifisch gefertigt,
- laut Antrag:
- - im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse aus Aluminium, einer Schaltschwinge mit zwei
Kettenrädchen (Kettenführungs- und Kettenspannrolle) und Befestigungsmaterial,
- - mit einer maximalen Länge von ca. 114 mm, einer Breite von ca. 68 mm und einer Höhe von
ca. 73,6 mm,
- - für Fahrräder mit und ohne Elektrohilfsmotor bestimmt,
- - aus der VR China versandt,
- - mit Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen
einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten
Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 c) VO (EG) Nr. 88/97,
- - mit Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen
einer autonomen Aussetzung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern),
- wird am sog. Schaltauge von Fahrrädern verschraubt,
- dient dazu, die Kette zwischen den verschiedenen Zahnkränzen auf das jeweils richtige Zahnrad
zu setzen,
- aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für
Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt.
"Teil (Schaltwerk) für ein Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Kettenschaltung, mit Ursprung in
China oder aus China versandt: in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine
Partei in Mengen unter 300 Stück pro Monat bestimmt, bestehend aus hinterem Schaltwerk und
Montagematerial, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahr-
rädern)"
"Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping-
maßnahme und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der
Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)".
"Die Anwendung der autonomen Zollaussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in
den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Be-
scheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".