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DEBTI12030/23-19002900090

Sog. Beam-Körper, im Wesentlichen bestehend aus einer optischen Linse aus optisch bearbeitetem Glas, die zusammen mit einer Motivfolie in einem zylindrischen Gehäuse mit seitlichen Gewindebohrungen zur Schraubbefestigung gefasst ist. Der Beam-Körper wird zusammen mit einer Leuchtdiode und weiteren Bestandteilen (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in das Gehäuse einer KFZ-Seitentür- Effektbeleuchtung eingebaut. Die Linse bündelt den Lichtstrahl gezielt auf einen Punkt und die durch die Motivfolie austretenden Lichtstrahlen bilden beim Öffnen der Seitentür das Symbol der Automarke auf dem Boden ab.  Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optische Linse, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9002 1100 18 bis 9002 9000 30 genannt" eingereiht.

DEBTI33517/22-19002900090

Sog. Beam-Expander, in Form eines zylindrischen Gehäuses mit M30x1-Gewinde, das eine konkave Objektivlinse mit negativer Brennweite und eine konvexe Bildlinse mit positiver Brennweite im Abstand der Summe ihrer Brennweiten enthält (galiläischer Strahlaufweiter). Die Linsen sind aus Quarzglas gefertigt und wurden optisch bearbeitet und liefern feste Vergrößerungswerte (1,5x - 10x). Der "Beam Expander" wird zur Aufweitung des von einer Laserquelle kommenden Strahls in Laserbearbeitungsgeräten verwendet. Zur äußeren Form Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optische Linsen, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9002 1100 18 bis 9002 9000 30 genannt" eingereiht.

DEBTI28921/22-19002900090

Sog. Linsen aus optischem Glas, Fused Silica oder Germanium mit Fassung und Abstandshalter, in Form eines zylindrischen Gehäuses aus Aluminium mit integrierter, gefasster optischer Linse aus optisch bearbeitetem Quarzglas oder aus Germanium, mit Fixierring mit Gewinde (C-Mount) und Abdeckkappe mit Zentrier-Markierung sowie mit Abstandshalter (Tubus) zur Fixierung an der Ring-Halterung im Aufbau einer optischen Bank (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die gefasste Linse dient zur Laserstrahlfokussierung im Aufbau eines Strahlprofilmesssystems. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optische Linsen, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9002 1100 18 bis 9002 9000 40 genannt " eingereiht.

DEBTI21573/22-19002900090

Sog. optische Linse einer Laser-Computermaus, bestehend aus einer Kunststoff-Sammellinse, gefasst in einer Spezialhalterung aus Kunststoff, die passend ist für den Einbau in eine optische Computermaus. Äußere Form: siehe Abbildung in Anlage. Die Linse bündelt das von einer Laserdiode ausgesandte und von der Unterlage reflektierte Licht zur Weiterleitung an den CMOS-Sensor einer optischen Maus. Die Linse produziert damit einen vorgeschriebenen optischen Effekt. Die Ware wird als "optische Linse, aus Kunststoff, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9002 9000 10 bis 9002 9000 40 genannt" eingereiht.

DEBTI15923/22-19002900090

"Kollimator - Singlemode - Faserkollimator, Typ A76067", im Wesentlichen bestehend aus einer in einem Gehäuse eingebauten, optischen Typ C-Linse, die mit einem 4,5 m langen optischen Kabel mit  Anschlussstück (LC/APC) verbunden ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient der optischen Kollimierung (Parallelisierung) eines Lichtstrahls auf einen bestimmten Durchmesser auf einer Arbeitsdistanz von 90 bis 100 mm. Dies stellt die Hauptfunktion dar gegenüber der Weiterleitung des Lichtstrahls in der optischen Faser. Das Gerät weist einen Einfügungsverlust von weniger als 0,35 dB auf und ist für die Wellenlänge von 1310 / 1550 nm ausgelegt.  Die Ware wird als "optisches Element, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), anderes als in den Unterpositionen (TARIC) 9002 1100 18 bis 9002 9000 40 genannt" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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