14 Ergebnisse für "9003"
Kabel (Gummileitung), - aus drei isolierten elektrischen Leitern (Adern, 3 x 2,5 mm²) mit jeweils mehreren Leitereinzeldrähten, in einem Gummi-Schlauch, als Meterware in Großgebinden, - mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von 0,263 mm, - für eine Spannung bis zu 300 V, - zur Verwendung als elektrische Anschlussleitung bei geringer mechanischer Beanspruchung für verschiedene elektrische Geräte in Haushalten und Büros. "Isolierter elektrischer Leiter, nicht mit Anschlußstücken versehen, für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1000 V, kein Kabel mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm"
Sog. Tidishield Augenschutz-Rahmen, bestehend aus einem in verschiedenen Farben (blau gelb, grün, pink und lila) erhältlichen, flexiblen, bügelartigen Brillenrahmen aus Polypropylen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient als Fassung der Aufnahme einer transparenten Kunststoffscheibe aus Polyester (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) als Brillenglas und wird mit diesem zu einer Schutzbrille zusammengesetzt, die vor infektiösen Flüssigkeiten schützen soll. Jeweils 400 Stück sind in einem Spenderkarton verpackt. Die Ware wird als "Fassung für Brillen, aus Kunststoff" eingereiht.
Sog. Schaumrahmen für Schutzbrillen, in Form eines passgenau geformten Rahmens aus Schaumstoff (Thermoplastisches Elastomer) als Ersatzteil für Schutzbrillen. Die beantragte Ware wird auf der dem Gesicht zugewandten Seite der Schutzbrille befestigt und verschließt den Spalt zwischen Schutzbrille und dem Gesicht des Trägers. Der Rahmen bietet zusätzlichen Schutz, da das Verletzungsrisiko durch Splitter reduziert wird sowie zusätzlichen Komfort, da er vor Schweiß schützt, der von der Stirn in den Augenbereich fließen kann. Kleine Öffnungen in der beantragten Ware reduzieren das Beschlagen der Schutzbrille von Innen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Brillenfassungen bestimmt" eingereiht.
Brillenfassung, bestehend aus einer vollständigen Fassung aus unedlem Metall mit Bügelenden aus Kunststoff, umrandet mit einem Acetat-Windsorring (auf Foto in Anlage in Rot), mit transparenten "Demoscheiben", die laut Antragsteller nur der Transportsicherheit dienen und demnach später durch Brillengläser ersetzt werden. Das Metall stellt aufgrund des Umfangs, der formgebenden Funktion und der Bedeutung für die Verwendung das charakterbestimmende Material dar. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Fassung für Brillen, aus unedlem Metall" eingereiht.
"Ersatzteile aus Polyamid für eine Reinraum-Schutzbrille", 1. Belüftungsclip, Maße: 9,5 cm x 2,4 cm x 1,2 cm; 4,9 g, aus Polyamid, in Form eines leicht gebogenen Kunststoffteils, mit drei Ausstülpungen zum Einsetzen am oberen Rand der Fassung, mit seitlichen Belüftungsschlitzen. Diese dienen dazu, ein Beschlagen der Brillenscheibe zu vermeiden und gleichzeitig die Übertragung von Partikeln in den Reinraum zu verhindern. 2. Gelenkscharnier, in Form eines halbrunden Clips mit schlitzförmiger Öse zum Einfädeln des Kopfbands sowie mit einer zentralen, zylindrischen Ausstülpung mit kleinem (Schlüssel)Bart zur Befestigung am Rahmen, Maße: 3 cm x 2,5 cm x 2 cm; 1,8 g, aus Polyamid. Das Scharnier bildet das Verbindungsstück zwischen Brillenrahmen und Kopfband der Brille (beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Waren werden als "Teile, erkennbar hauptsächlich für Brillenfassungen bestimmt, nicht von Unterposition (TARIC) 9003 9000 20 erfasst" eingereiht.