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Sog. Schaumrahmen für Schutzbrillen, in Form eines passgenau geformten Rahmens aus Schaumstoff (Thermoplastisches Elastomer) als Ersatzteil für Schutzbrillen. Die beantragte Ware wird auf der dem Gesicht zugewandten Seite der Schutzbrille befestigt und verschließt den Spalt zwischen Schutzbrille und dem Gesicht des Trägers. Der Rahmen bietet zusätzlichen Schutz, da das Verletzungsrisiko durch Splitter reduziert wird sowie zusätzlichen Komfort, da er vor Schweiß schützt, der von der Stirn in den Augenbereich fließen kann. Kleine Öffnungen in der beantragten Ware reduzieren das Beschlagen der Schutzbrille von Innen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Brillenfassungen bestimmt" eingereiht.
"Ersatzteile aus Polyamid für eine Reinraum-Schutzbrille", 1. Belüftungsclip, Maße: 9,5 cm x 2,4 cm x 1,2 cm; 4,9 g, aus Polyamid, in Form eines leicht gebogenen Kunststoffteils, mit drei Ausstülpungen zum Einsetzen am oberen Rand der Fassung, mit seitlichen Belüftungsschlitzen. Diese dienen dazu, ein Beschlagen der Brillenscheibe zu vermeiden und gleichzeitig die Übertragung von Partikeln in den Reinraum zu verhindern. 2. Gelenkscharnier, in Form eines halbrunden Clips mit schlitzförmiger Öse zum Einfädeln des Kopfbands sowie mit einer zentralen, zylindrischen Ausstülpung mit kleinem (Schlüssel)Bart zur Befestigung am Rahmen, Maße: 3 cm x 2,5 cm x 2 cm; 1,8 g, aus Polyamid. Das Scharnier bildet das Verbindungsstück zwischen Brillenrahmen und Kopfband der Brille (beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Waren werden als "Teile, erkennbar hauptsächlich für Brillenfassungen bestimmt, nicht von Unterposition (TARIC) 9003 9000 20 erfasst" eingereiht.
"Ersatzteile für eine Reinraum-Schutzbrille", drei Belüftungsclips aus Kunststoff, in zwei Ausführungen: Maße:16,3 cm x 2,2 cm x 0,9 cm bzw. 6,6 cm x 1,2 cm x 0,6 cm, Gesamtgewicht: 13,2 g, aus thermoplastischem Elastomer aus PP/EPDM, in Form eines größeren, konvex gebogenen Kunststoffteils, mit acht Ausstülpungen zum Einsetzen am oberen Rand einer Schutzbrillenfassung, mit zahlreichen seitlichen Öffnungen zur Belüftung. Diese dienen dazu, ein Beschlagen der Brillenscheibe zu vermeiden und gleichzeitig die Übertragung von Partikeln in den Reinraum zu verhindern. Die zwei kleineren Teile besitzen je vier Ausstülpungen zum Einsetzen am inneren, unteren Rahmen einer Schutzbrillenfassung, ebenfalls mit seitlichen Öffnungen zur Belüftung. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Waren werden als "Teile, erkennbar hauptsächlich für Brillenfassungen bestimmt, nicht von Unterposition (TARIC) 9003 9000 20 erfasst" eingereiht.
Sog. Schaumstoffdichtrahmen für Schutzbrille, im Wesentlichen bestehend aus einem speziell geformten Einsatz für eine Korrektionsschutzbrille (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), der in diese eingesetzt wird (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ermöglicht den Schutz der Augen gegen eindringende Partikel aufgrund seiner dichtschließenden Passform im Augenrandbereich. Die Ware wird als "Teile von Brillenfassungen" eingereiht.
Sog. Kunststoffring für Brillenfassungen, in verschiedenen Varianten erhältlich, im Wesentlichen bestehend aus einem farbigen, speziell für ein Brillenglas (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vorgeformten Ring aus Kunststoff. Dieser kann am äußeren Fassungsrand einer randlosen Brillenfassung angebracht werden und dient als optische Aufwertung einer Brille. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage Die Ware wird als "Teile von Brillenfassungen" eingereiht.