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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

901831100080aus Kunststoffen6%
DEBTI30352/24-19018311000

Sog. Gewindestangen-Justierhilfe, im Wesentlichen bestehend aus einer kastenförmigen, ca. 8,0 x 2,0 x 1,2 cm großen, sich einseitig verjüngenden Vorrichtung mit roter Markierung, aus Kunststoff, versehen mit einer Skalierung von 0 bis 3 (in 0,2 Schritten), mit einer annähernd halbrunden, mit spezifischen Aussparungen bzw. Erhöhungen versehenen Aufnahme für einen Zusammenbau aus einem sog. Insulinreservoir (DEBTI-36619/24) in Form einer Spritze aus Kunststoff (Reservoir-Körper) und eingesetzter sog. Gewindestange (DEBTI-18976/24), nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient zur korrekten Längeneinstellung der Gewindestange im Reservoir vor dem Einsetzen des justierten Reservoirs in eine bestimmte Insulinpumpe, um zu vermeiden, dass sich die Gewindestange bei „Aktivierung“ ins Leere dreht und so die Insulinabgabe ausbleiben würde. Die Längeneinstellung ist beendet, wenn sich der Sechskant der Gewindestange ca. auf Höhe der roten Markierung befindet und sich mit dem Reservoir dreht. Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9017 8090 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Lehre mit verstellbarer Messvorrichtung handelt. Die Ware wird als „Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine medizinische Spritze aus Kunststoff“ (als nächstgrößere Einheit; zusammengesetzt aus Insulin-Reservoir [Pos. 9018] + Gewindestage [Pos. 8483] mit charakterbestimmendem Reservoir) eingereiht.

DEBTI4302/24-19018311000

Sog. Insulinreservoir in Form einer Spritze aus Kunststoff mit Nadel, im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischen, klarsichtigen Spritzenkörper mit aufgedruckter Skalierung (3,0 ml) aus Kunststoff (Reservoir-Körper), mit einer Kanüle an der Spitze, einem transparenten, runden Deckel am Ende, einem integriertem Kolben, einem Durchmesser von ca. 15 mm und einer Gesamtlänge von ca. 75 mm. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das zum Einmalgebrauch vorgesehene Insulinreservoir wird mit bis zu 3 ml Insulin befüllt und dann ohne die an der Vorderseite befindliche Kanüle in eine Insulinpumpe eingesetzt. Die Nadel dient lediglich dem Durchstechen der Membran einer Insulinampulle. Das im Reservoir befindliche Insulin wird von der Insulinpumpe über ein Infusion-Set kontinuierlich an den Körper des Trägers der Insulinpumpe abgegeben. Insulin, Insulinpumpe, Infusion-Set und Insulinampulle sind nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung. Die Ware, welche in einer bedruckten Papier-/Kunststofftüte steril verpackt ist, wird als "medizinisches Instrument in Form einer Spritze aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI34939/23-19018311000

Sog. Leerspritzen, in verschiedenen Ausführungen als Applikationsspritze oder sog. Skini-Spritze, jeweils in Form von Kunststoffspritzen, mit einem Volumen von 0,5 ml, 1,2 ml oder 5 ml, im Wesentlichen bestehend aus einem hohlen, zylindrischen, klarsichtigen, teilweise farbigen (Applikationsspritzen) bzw. braunem, schwach durchscheinenden (sog. Skini Spritze) Spritzenkörper aus Kunststoff mit Griffplatte (Fingerauflage), Luer-Lock-Konus und teilweise mit aufgedruckter Skalierung sowie integriertem, beweglichen Kolben mit einem Stopfen am unteren Ende und einer Art Riffelung am Kolbenkopf, um ein Abrutschen zu verhindern. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die zum Einmalgebrauch und nicht für Injektionen vorgesehenen Spritzen werden mit verschiedenen zahnärztlichen Stoffen (z.B. Ultra-Etch, ViscoStat) bzw. mit angemischten Kompositen zur Zahnrestaurierung (sämtlich nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) befüllt und dienen in Verbindung mit geeigneten Ansatzstücken (ebenfalls nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) der Direktapplikation im Mund des Patienten in der Praxis. Die Ware wird in Verkaufsverpackungen zu 20, 50 oder 100 Stück (je nach Modell) abgegeben. Die Leerspritzen werden als "medizinische Instrumente in Form von Spritzen aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI48550/18-19018311000

Sog. Farb- und Kleisterspritze, im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischen klarsichtigen Spritzenkörper aus Kunststoff mit aufgedruckter Skalierung, einem Volumen von 20 ml, Fingerauflage, Anschlagstift sowie einem integrierten speziell geformten Kolben mit Anschlagrippen, einer Ausformung für den Anschluss der beigelegten Hohlnadel mit angeschrägter Spitze und Schutzkappe (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage), verpackt in einem Kunststoffbeutel. Die Ware dient dem präzisen Verspritzen von z. B. Farbe oder Kleister. Sie wird als "medizinisches Instrument in Form einer Spritze aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI36619/18-19018311000

Sog. Insulinreservoir in Form einer Spritze aus Kunststoff, im Wesentlichen bestehend aus einem röhrchenförmigen, klarsichtigen Spritzenkörpers mit aufgedruckter Skalierung (0,3 ml) aus Kunststoff (Reservoir-Körper), mit einer Kanüle an der Spitze, einem transparenten, runden Deckel am Ende, einem integriertem Kolben, einem Durchmesser von ca. 15 mm und einer Gesamtlänge von ca. 75 mm (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Das zum Einmalgebrauch vorgesehene Insulinreservoir wird mit bis zu 3 ml Insulin (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befüllt und dann ohne die an der Vorderseite befindliche Kanüle in eine Insulinpumpe (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt. Das im Reservoir befindliche Insulin wird von der Insulinpumpe (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) über ein Infusion-Set (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) kontinuierlich an den Körper des Trägers der Insulinpumpe (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) abgegeben. Die Ware, welche in einer bedruckten Papier-/Kunststofftüte steril verpackt ist, wird als "medizinisches Instrument in Form einer Spritze aus Kunststoff" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

vZTA

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