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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI2891/26-190192090

Kopfbänderung, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Bänderung (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) aus zwei miteinander verklebten Schichten laminiertem Velours (hellblau+rohweiß, jeweils 100% Polyamide) und innen mit einer Silikonschicht versehen, mit Einfassband sowie Hakenband zur Fixierung des Bandes an Beatmungsmasken oder Nasenprongs (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), auf der Vorderseite mit einem Logo, diversen Kennzeichnungen, Symbolen und Größenangaben, Abmessungen: Kopfumfang 17-20 cm, Basiselement: 13,3 x 9,2 cm sowie einem beiliegenden Polster mit mittiger ovaler Aussparung und einer Öffnung (Schlitz). Siehe Abbildung in der Anlage. Die Bänderung ist ein Einwegartikel und speziell für Beatmungsmasken oder Nasenprongs zur nichtinvasiven Beatmung bei Neugeborenen konstruiert, hält diese sicher am Kopf des Säuglings und sorgt dadurch für eine stabile Druckabgabe. Das Material ist relevant für den Anpressdruck der Beatmungsmaske oder des Nasenprongs (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), wobei durch die Zugwirkung die erforderliche Dichtigkeit gewährleistet wird und die Beatmung mit dem korrekten Beatmungsdruck durchgeführt werden kann. Die Bestandteile sind auf einer Pappunterlage befestigt und in einer Kunststofftüte verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für die Atemtherapie bestimmt" eingereiht.

DEBTI28512/25-19019209000

Beatmungsmasken, in verschiedenen Ausführungen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einer die Nase bzw. den Mund und die Nase umschließenden transparenten Maske aus Kunststoff mit einer Kopfbänderung, einem Maskenkissen (Maskenwulst) aus Silikon, einem Adapter mit Winkelstück und ggf. einem Notatemventil. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage.  Die Masken dienen der Zuführung des Atemgases zum Patienten. Sie werden ausschließlich mit einem Gerät zur Behandlung von schlafbezogenen Atmungsstörungen (Schlafapnoe) und zur nicht-invasiven sowie nicht lebenserhaltenden Beatmung von Patienten mit ventilatorischer Insuffizienz, nicht aber mit Anästhesiegeräten verwendet.  Die Waren sind jeweils in einer Kunststofftüte verpackt.  Sie werden als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für die Atemtherapie bestimmt" eingereiht.

DEBTI49311/24-190192090

Sog. Sauerstoffsicherheitsschlauch, in Form eines farblosen, transparenten, biegsamen Kunststoffschlauches mit einer Länge von ca. 2 m und einem Außendurchmesser von ca. 60 mm, beidseitig mit je einem fixierten Anschlussstück in Form einer Verbreiterung versehen. Innen ist der Schlauch mit sechs kleinen Verbreiterungen verstärkt, welche zu einem sternförmigen Querschnitt (Sternlumen) führen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Schlauch wird im Rahmen der Sauerstofftherapie eingesetzt und dient der Weiterleitung des Sauerstoffs von der Sauerstoffquelle zum Patienten. Durch das Sternlumen wird eine Unterbrechung des Sauerstoffflusses auch bei Abknicken des Schlauches verhindert. Der Schlauch ist in einem klarsichtigen Kunststofffolienbeutel mit innenliegender Produktinformation verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für die Sauerstofftherapie, nicht von den Unterpositionen (KN) 9019 1010 bis 9019 2020 erfasst" eingereiht.

DEBTI4394/25-19019209000

Sog. Set aus neun verschiedenen Einzelteilen für ein Beatmungsgerät für Neugeborene, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus folgenden, den Charakter aufgrund des Umfangs und der Anzahl bestimmenden erkennbaren Gehäuseteilen des Beatmungsgeräts:  1. ein Kunststoffgehäuse mit den Maßen und Passform für den Einbau eines Displays,  2. eine Displayhalterung aus Kunststoff, die zur Befestigung dient und eine Rotation des Displays ermöglicht, 3. eine Gehäusefront aus Kunststoff mit Durchlass, 4. eine Gehäuserückwand aus Kunststoff mit Durchlässen für diverse Anschlüsse, 5. eine Akkuhalterplatte aus Kunststoff, 6. ein Gehäuseboden aus Kunststoff mit Durchlässen für Verschraubungen, 7. ein Gehäuseoberteil aus Kunststoff sowie aus zwei weiteren Bestandteilen: 1. eine Lagerachse zur Stabilisierung des Displays aus Aluminium und 2. eine Unterlegscheibe aus nicht rostendem Stahl für die Verschraubung der Displayhalterung. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem Karton verpackt und dienen gemeinsam dem Verbauen in einem bestimmten Beatmungsgerät. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teile, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Beatmungsgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9019 2010 und 9019 2020 erfasst" eingereiht.

DEBTI60989/24-19019209000

Sog. Expirationsmodul (EXSP.-Modul, autokl.), in Form eines gewinkelten Rohrabschnitts aus Kunststoff mit drei Ausgängen  Das autoklavierbare Modul ist Bestandteil des Heimbeatmungsgeräts LUISA und sitzt auf dem Flowsensor (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur Messung der Rückluft an der Unterseite des Geräts, wo es seitlich mit dem Anschluss für einen Beatmungsschlauch (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) herausragt, mit runder, schwarzer Membrankappe am oberen Ausgang (siehe Abbildung), die als Dichtung dient und den richtigen Sitz und die Funktion im Gerät gewährleistet. Die Ware ist in einem etikettierten PE-Beutel verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für die Atemtherapie bestimmt" eingereiht.

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1 095 HS4

vZTA

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