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Netzwerk-Firewall, - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen sowie monolithischen integrierten Schal- tungen bestückte gedruckte Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 424 x 43 x 366 mm) mit Stromversorgung, Bedienelementen, Status-LEDs sowie mehreren Ein- und Aus- gangsanschlüssen, - zur Sicherung des Datenverkehrs durch Weiterleitung oder Blockierung der innerhalb unter- schiedlicher Netzwerke übertragenen Daten, ohne Konvertierung. "Apparat für die Kommunikation in einem drahtgebundenen Netzwerk, nicht von den Unterpo- sitionen 8517 1100 bis 8517 6939 erfasst - Netzwerk-Firewall"
Sog. Atemreglersystem, im Wesentlichen bestehend aus einer membrangesteuerten 1. Stufe (Druckminderer) mit DIN Schraubanschluss zur Reduzierung des Drucks der Druckluft aus der Druckgasflasche auf einen mittleren relativen Druck von ungefähr 9,5 bar, mit zwei Hochdruckanschlüssen als Anschlussmöglichkeit für ein Finimeter, einen Computer-Anschlussschlauch oder einen Sender (sämtlich nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und vier Mitteldruckanschlüssen, durch einen Niederdruckschlauch verbunden mit der 2. Stufe, welche den Mitteldruck auf den jeweils herrschenden Umgebungsdruck reduziert. Siehe Abbildungen in der Anlage. Die 1. STUFE besteht aus einem Messinggehäuse mit einer luftbalancierten Membran und einer Trockenkammer mit Doppelfederanordnung sowie mit zwei gegenüberliegenden, in einem Winkel von 15º angeordneten Hochdruckanschlüssen, zur direkten Befestigung am Ventil der Druckgasflasche (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die luftbalancierte Membran sorgt für einen konstanten und mühelosen Luftstrom, unabhängig von Tiefe, Flaschendruck oder Atemfrequenz. Die 2. STUFE (Atemeinheit) mit Mundstück besteht aus einem Gehäuse aus glasfaserverstärktem Nylon mit einem luftbalancierten Ventil, mit einem einstellbaren Knopf für den Einatemwiderstand, einem Dive/Pre-Dive Hebel und einem Luftduschenknopf als Bedienelemente. Sie befindet sich direkt vor dem Mund und versorgt den Verwender mit Atemgas. Der Atemregler als Atemgerät zur Verwendung mit Sauerstoff- oder Druckluftflaschen dient dazu, den Druck der Druckluft aus der Druckgasflasche auf den Umgebungsdruck zu reduzieren, um atembares Gas (z. B. beim Tauchen) zu liefern. Dazu wird das Atemgas aus der Druckgasflasche (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) durch den Atemregler auf den in der Umgebung herrschenden Druck reduziert. Die Ware, welche mit einer Bedienungsanleitung in einem Pappkarton verpackt ist, wird als "anderer Atmungsapparat als in Position 9019 genannt, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9020 0010 10 bis 9020 0090 91 erfasst" eingereiht.
Sog. Atemschutzgerät für die Notfallrettung, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Flaschenventil, Druckminderer und Manometer ausgestatteten Druckluftflasche, die über einen Versorgungsschlauch mit einer den Kopf umschließenden Atemschutzhaube mit elastischer Halsabdichtung, großem Visier, Innenmaske und Ausatemventil verbunden ist. Die Ware befindet sich in einem speziell konstruierten Tragebeutel, der beim Öffnen den Aktivierungsstift aus dem Ventil der Druckluftflasche zieht und so den Luftstrom freigibt. Äußere Form siehe Abbildung in der Anlage. Das Gerät dient der schnellen Selbstrettung von Personen aus gefährlichen industriellen Arbeitsumgebungen oder bei der Seenotrettung indem es (je nach Ausführung für 10 oder 15 Minuten) eine kontinuierliche Luftzufuhr beim Verlassen der Gefahrensituation gewährleistet. Die Ware wird als "anderer Atmungsapparat, keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement, nicht von der Unterposition (KN) 9020 0010 erfasst" eingereiht.
Sog. (Ersatz-) Sichtscheibe, in zwei verschiedenen Ausführungen, jeweils in Form einer transparenten, gebogenen, spezifisch zum Einsetzen in eine sog. Vollmaske (Gasmaske, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) geformten, im Randbereich mehrfach abgestuften und mit Aussparungen und Ausformungen versehenen Schutzscheibe aus Polycarbonat (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Je nach Ausführung ist die Sichtscheibe ggf. auf der Außenseite mit einem zusätzlichen Hardcoat ausgestattet. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Gasmaske (keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement)" eingereiht.
Atemschutzmaske - in zwei Ausführungen - im Wesentlichen bestehend aus einem Mund und Nase bedeckenden Auflagestück aus medizinischem Silikon, auch mit eingearbeitetem Ausatem-Ventil (bei AirCare+ TWO) ausgerüstet, welches mit einem Band aus Kunststoff am Kopf fixiert wird, - mit auswechselbaren Filtergeweben ausgestattet (1 Maske + 100Stk. Filter = 149g), - dient dem Atemschutz in Umgebungen mit erhöhtem Risiko für Partikel, Aerosole und Krankheitserreger, - in einer Kunststoff-Folie und einem Karton verpackt. (Angaben laut Antragsteller, Abbildung siehe Anlage)