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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI4442/26-19020009099

Sog. Atemreglersystem, im Wesentlichen bestehend aus einer membrangesteuerten 1. Stufe (Druckminderer) mit DIN Schraubanschluss zur Reduzierung des Drucks der Druckluft aus der Druckgasflasche auf einen mittleren relativen Druck von ungefähr 9,5 bar, mit zwei Hochdruckanschlüssen als Anschlussmöglichkeit für ein Finimeter, einen Computer-Anschlussschlauch oder einen Sender (sämtlich nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und vier Mitteldruckanschlüssen, durch einen Niederdruckschlauch verbunden mit der 2. Stufe, welche den Mitteldruck auf den jeweils herrschenden Umgebungsdruck reduziert. Siehe Abbildungen in der Anlage. Die 1. STUFE besteht aus einem Messinggehäuse mit einer luftbalancierten Membran und einer Trockenkammer mit Doppelfederanordnung sowie mit zwei gegenüberliegenden, in einem Winkel von 15º angeordneten Hochdruckanschlüssen, zur direkten Befestigung am Ventil der Druckgasflasche (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die luftbalancierte Membran sorgt für einen konstanten und mühelosen Luftstrom, unabhängig von Tiefe, Flaschendruck oder Atemfrequenz. Die 2. STUFE (Atemeinheit) mit Mundstück besteht aus einem Gehäuse aus glasfaserverstärktem Nylon mit einem luftbalancierten Ventil, mit einem einstellbaren Knopf für den Einatemwiderstand, einem Dive/Pre-Dive Hebel und einem Luftduschenknopf als Bedienelemente. Sie befindet sich direkt vor dem Mund und versorgt den Verwender mit Atemgas. Der Atemregler als Atemgerät zur Verwendung mit Sauerstoff- oder Druckluftflaschen dient dazu, den Druck der Druckluft aus der Druckgasflasche auf den Umgebungsdruck zu reduzieren, um atembares Gas (z. B. beim Tauchen) zu liefern. Dazu wird das Atemgas aus der Druckgasflasche (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) durch den Atemregler auf den in der Umgebung herrschenden Druck reduziert. Die Ware, welche mit einer Bedienungsanleitung in einem Pappkarton verpackt ist, wird als "anderer Atmungsapparat als in Position 9019 genannt, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9020 0010 10 bis 9020 0090 91 erfasst" eingereiht.

DEBTI868/26-190200090

Sog. Atemschutzgerät für die Notfallrettung, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Flaschenventil, Druckminderer und Manometer ausgestatteten Druckluftflasche, die über einen Versorgungsschlauch mit einer den Kopf umschließenden  Atemschutzhaube mit elastischer Halsabdichtung, großem Visier, Innenmaske und Ausatemventil verbunden ist. Die Ware befindet sich in einem speziell konstruierten Tragebeutel, der beim Öffnen den Aktivierungsstift aus dem Ventil der Druckluftflasche zieht und so den Luftstrom freigibt. Äußere Form siehe Abbildung in der Anlage.  Das Gerät dient der schnellen Selbstrettung von Personen aus gefährlichen industriellen Arbeitsumgebungen oder bei der Seenotrettung indem es (je nach Ausführung für 10 oder 15 Minuten) eine kontinuierliche Luftzufuhr beim Verlassen der Gefahrensituation gewährleistet.  Die Ware wird als "anderer Atmungsapparat, keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement, nicht von der Unterposition (KN) 9020 0010 erfasst" eingereiht.

DEBTI47748/25-190200090

Sog. (Ersatz-) Sichtscheibe, in zwei verschiedenen Ausführungen, jeweils in Form einer transparenten, gebogenen, spezifisch zum Einsetzen in eine sog. Vollmaske (Gasmaske, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) geformten, im Randbereich mehrfach abgestuften und mit Aussparungen und Ausformungen versehenen Schutzscheibe aus Polycarbonat (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Je  nach Ausführung ist die Sichtscheibe ggf. auf der Außenseite mit einem zusätzlichen Hardcoat ausgestattet.  Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Gasmaske (keine Schutzmaske ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement)" eingereiht.

DEBTI33801/25-19020009099

Sog. Mundstück, in Form eines speziell geformten Mundstücks aus einem flexiblen Kunststoff (6,0 x 5,5 x 3,5 cm) mit Aufdruck des Firmennamens. Äußere Form: Siehe Abbildung in Anlage. Das Mundstück wird an einem Atemregler für Tauchausrüstungen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), bei dem es sich um ein Atemgerät zur Verwendung mit Sauerstoff- oder Druckluftflaschen handelt, eingesetzt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für andere Atemapparate als in Position 9019 genannt, nicht genannt in den Unterpositionen (TARIC) 9020 0010 10 bis 9020 0090 91" eingereiht.

DEBTI53540/24-190200090

Sog. Gebläsesystemeinheit, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus  - einem im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden, spezifisch geformten Kunststoffgehäuse mit integrierter Systemsteuerung, akkubetriebenem Radiallüfter zur Erzeugung eines kontrollierten Luftstromes, Bedienelement, Aufnahmen für Luftschlauch, Akku und Filter (sämtlich nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) sowie einem Display mit Anzeigen für den Ladezustand des Akkus und die Sättigung des Filters (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) sowie  - einem Luftstromindikator zur Überprüfung der Leistung der Gebläseeinheit.   Die Gebläseeinheit wird in einem für explosionsgefährdete Bereiche geeigneten Atemschutzgerät (PAPR - Powered Air Purifying Respirator, ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verwendet und dient der Anpassung des Luftstromes um eine Sättigung des Filters auszugleichen und so über die gesamte Nutzungsdauer einer Arbeitsschicht eine gleichbleibend hohe Luftversorgung sicherzustellen. Sie verfügt über drei Luftstrom-Geschwindigkeiten, einen akustischen und optischen Alarm bei zu geringem Luftstrom oder zu geringer Batterieleistung und kann mit einer Vielzahl von Gase-, Dämpfe- und Partikelfiltern (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) betrieben werden. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam miteinander verpackt.  Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine Gasmaske (keine Schutzmaske ohne mechanische Teilen und ohne auswechselbares Filterelement), nicht von der Unterposition (KN) 9020 0010 erfasst" eingereiht.

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