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1 Ergebnisse für "9021909000"

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Siehe auch

902190900080andere6%
DEBTI43372/25-19021909000

Sog. künstlicher Gefäßkanal (Gefäßzugang), in verschiedenen Konfigurationen und in diversen Abmessungen, in Form einer schlauchförmigen Vorrichtung aus expandiertem Polytetrafluorethylen (ePTFE) mit glatter Oberfläche. Die inneren Teile der Kanalwände sind mit Karbon imprägniert, zur Verbesserung der Durchflussrate. Die subkutan implantierte arteriovenöse Blutleitungsstrecke ist außerdem mit einer proprietären Manschette am distalen Ende modifiziert, welche mit farbigen Linien (blau + schwarz) am Venenende zur Vermeidung einer Torsion bzw. zur erleichterten Orientierung für den Chirurgen versehen ist. Einige Konfigurationen weisen zudem eine externe Spirale in der Mitte auf. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung wird im Rahmen der Dialyse (Blutwäsche) meist am Unterarm eines Patienten angelegt, um einen subkutanen arteriovenösen Kanal für einen permanentem, gut punktierbaren Gefäßzugang zu schaffen, der primär für die chronische Hämodialyse verwendet wird, um einen sicheren Blutentzug und die Rückführung von Blut zu ermöglichen. Er verbindet chirurgisch eine Arterie mit einer Vene (arteriovenöse Anastomose) unter der Haut und wird dauerhaft in den menschlichen Körper implantiert. Er erhöht den Blutfluss und den Druck in der Vene. Die Ware, welche steril in einer Blisterverpackung verpackt und in einem bedruckten Pappkarton umverpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben eines Funktionsschadens, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.

DEBTI46419/25-19021909000

"Cardiovascular ePTFE Patches", in Form von Zuschnitten unterschiedlicher Größe aus expandiertem Polytetrafluorethylen, die als Implantate zum Verschluss von Defekten im Gewebe von Blutgefäßen oder am Herzen Verwendung finden. Sie werden von Herz- oder Gefäßchirurgen durch Einnähen am Herzen oder Blutgefäß dauerhaft implantiert und beheben damit die Funktionsstörung des Blutverlustes, indem der Verlust des natürlichen Körpergewebes ersetzt wird. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Implantieren in den menschlichen Körper, zum Beheben eines Funktionsschadens oder Gebrechens, für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.

DEBTI31552/25-19021909000

Sog. Stent-System, in den Ausführungen Gallengang-, Dickdarm-, Speiseröhren- und Zwölffingerdarm-Stent-System, jeweils als zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem implantierbaren, zylindrischen, selbstexpandierenden, flexiblen Nitinol-Stent in einer Netzstrukter aus einer biokompatiblen Titan-Nickel-Legierung und einem Applikationssystem (zur äußeren Form: siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Das Applikationssystem, in verschiedenen Ausführungen und Längen, ist jeweils mit einem Handbediengriff ausgestattet und besteht aus drei koaxialen Kathetern mit Röntgenmarkern. Der äußere Katheter hält den Stent zusammen bis er während der Applikation ausgefahren wird. Der innere Katheter enthält einen Führungsdraht. Das Stent-System wird unter Zuhilfenahme eines Endoskops (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an der entsprechenden Stelle des menschlichen Körpers eingeführt. Zum Freisetzen des Stents wird der äußere Katheter zurückgezogen. Danach dehnt sich der Stent aus und erzeugt eine dosierte radiale Kraft, wodurch sich die Stenose schrittweise aufdehnt. So wird ein freier Durchgang wiederhergestellt. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung ist der Metallstent der charakterbestimmende Bestandteil. Die Ware ist in einem sterilen Blister verpackt. Die Ware wird als "andere Vorrichtung als ein Schwerhörigengerät, zum Implantieren in den Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen" eingereiht.

DEBTI15702/25-19021909000

Sog. mobile elektronische Lupe für schwer sehbehinderte Menschen "MANO 6",  in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus 1. einer mit einem Lithium-Polymer-Akku betriebenen, 16 x 9,1 x 2,1 cm (B x H x T) großen und 274 g schweren, elektronischen Leselupe (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Wert) für stark sehbehinderte Menschen, mit einer Hand während der Verwendung haltbar und der Handhabung über die berührungsempfindliche Bedienoberfläche, mit elektronischer Kamera mit 2 bis 35facher stufenloser Vergrößerung und mit einem Touch-Display (14 cm Diagonale). Das Gerät besitzt vier große Tasten links und rechts neben dem Display und bietet durch intuitive Fingerbewegungen auf dem Display zusätzliche Bedienmöglichkeiten, mit ausklappbarem Handgriff und einem herausklappbaren Stativ, 2. einem Netzteil mit Adaptern für den weltweiten Einsatz, 3. einer Tragetasche, 4. einer kurzen und einer langen Handschlaufe und 5. einem Reinigungstuch für den Bildschirm. Das Lesegerät dient der Aufnahme von Texten oder Bildern und anschließend der stark vergrößerten Wiedergabe auf dem Bildschirm und so der Orientierung von sehbehinderten Personen im öffentlichen Raum, z. B. zum Lesen von Fahrplänen, Stadtplänen, Wegweisern, Speisekarten usw. Es kann mit eingeklapptem Stativ sowohl als in der Hand tragbares Gerät als auch mit ausgeklapptem Stativ zum Lesen und Schreiben als stationäres Lesegerät verwendet werden. Die Hauptfunktion ist nicht ermittelbar, so dass die Einreihung in die letztgenannte Position erfolgt. Die Bestandteile sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Tragen in der Hand, zum Beheben/Kompensieren eines Funktionsschadens, für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.

DEBTI17920/25-19021909000

Elektronische Leselupe, sog. MANO 5, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer mit einem Lithium-Polymer-Akku betriebenen, ca. 15,2 x 8,0 x 2,2 cm (B x H x T) großen und ca. 195 g schweren (ohne Akku + Griff), elektronischen Leselupe (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Wert) für stark sehbehinderte Menschen, mit elektronischer Kamera mit 4 bis 20facher stufenloser Vergrößerung, einem 5“-Touch-Display (12,7 cm Diagonale), mit drei großen Funktionstasten rechts neben dem LC-Display und einem ausklappbaren Standfuß. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Lesegerät dient der Aufnahme von Texten oder Bildern und anschließend der stark vergrößerten Wiedergabe auf dem Bildschirm und so der Orientierung von sehbehinderten Personen im öffentlichen Raum, z. B. zum Lesen von Fahrplänen, Stadtplänen, Wegweisern, Speisekarten usw. Durch Tausch der Akkuabdeckung gegen die mitgelieferte Akkuabdeckung mit Handgriff lässt sich ein klappbarer Griff an der Rückseite anbringen. Es kann mit ausgeklapptem Handgriff sowohl als in der Hand tragbares Gerät als auch ausgeklappt mit Standfläche als stationäres Lesegerät verwendet werden. Die Hauptfunktion ist nicht ermittelbar, so dass die Einreihung gemäß AV 3 c) in die letztgenannte Position erfolgt. Das Gerät ist gemeinsam mit einem Netzteil mit Adaptern für den weltweiten Einsatz, einer Akkuabdeckung mit Handgriff, einer Tragetasche und einem Reinigungstuch für den Bildschirm verpackt. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Tragen in der Hand, zum Beheben/Kompensieren eines Funktionsschadens, für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 9010 erfasst" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI