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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DE2871/13-19031803820

Elektronischer Beschleunigungssensor, im Wesentlichen bestehend aus einem SOIC-Gehäuse (ca. 10 x 7 x 3 mm) mit 16 Anschlüssen, einem kapazitiven mikromechanischen Sensorelement (MEMS) und einer anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltung (ASIC). Der Sensor dient dem Messen der Beschleuniging in einem Messbereich von +- 10 g (m/s²). Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als Unterposition (TARIC) 9031 1000 00 bis 9031 8038 10, als elektronischer Halbleiter-Beschleunigungssensor in einem Gehäuse, im Wesentlichen bestehend aus: - der Kombination einer oder mehrerer anwendungsspezifischer monolithisch integrierter Schaltung(en) (ASIC) und - einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelement(en) (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt, von der zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 95 verwendeten Art" eingereiht.

DE1765/15-19031803820

Beschleunigungssensor, im Wesentlichen bestehend aus einer anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltung (ASIC) und einem mikromechanischen Sensorelement (MEMS) in einem SMD-Gehäuse (10,48 x 11,31 x 5,08 mm) mit acht Anschlusspolen (siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Der Sensor dient der Messung der Beschleunigung in Kraftfahrzeugen in einem Messbereich von - 1,5 bis + 1,5 g (m/s²). Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als Unterposition (TARIC) 9031 1000 00 bis 9031 8038 10, als elektronischer Halbleiter-Beschleunigungssensor in einem Gehäuse, im Wesentlichen bestehend aus: - der Kombination einer oder mehrerer anwendungsspezifischer monolithisch integrierter Schaltung (ASIC) und - einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelement(en) (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt, von der zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 95 verwendeten Art" eingereiht.

DE26801/16-19031803890

Elektronische Benutzererkennung, im Wesentlichen bestehend aus einer Leiterplatte (ca. 175 x 28 x 12 mm), welche mit Gewichtssensoren, einem Mikrocontroller, einer achtpoligen Anschlussbuchse und weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen bestückt ist. Zum Schutz vor Feuchtigkeit und mechanischer Beanspruchung ist die Baugruppe beidseitig mit einer elastischen Kunststoffschicht überzogen (siehe Abbildung in der Anlage). Als Bestandteil eines elektronisch gesteuerten WC erfasst sie das Gewicht eines Benutzers und sendet das Ergebnis der Messung als Bus-Signal an ein übergeordnetes System (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, anderes als von den Unterpositionen (TARIC) 9031 8038 10 bis 9031 8038 80 erfasst" eingereiht.

DE9672/16-19031803890

"AS 95/Aktivitätssensor", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus folgenden Bestandteilen: 1. Eine zusammengesetzte Ware - charakterbestimmend für die Warenzusammenstellung - in Form eines akkubetriebenen (Li-Ion), wie eine Armbanduhr am Handgelenk tragbaren Geräts, bestehend aus einem den Charakter der Ware bestimmenden, multifunktionalen, elektronischen Trainingscomputer sowie aus einer Uhr, mit Weckfunktion und Anzeige von Zeit und Datum. Die Ware ist mit einem OLED XL-Display, seitlichem Bedienknopf und einem Armband ausgestattet. Das Trainingsgerät enthält ein Bluetooth-Modul, einen Datenspeicher, einen Bewegungssensor zur Ermittlung von zurückgelegter Strecke, der Anzahl der Schritte und des nächtlichen Aktivitätsmusters sowie mittelbar des Kalorienverbrauchs und einen optischen Sensor zur Pulsmessung. Eine Hauptfunktion innerhalb des Trainingscomputers ist nicht ermittelbar, so dass die Einreihung in die letztgenannte Position der Kombinierten Nomenklatur erfolgt. 2. USB-Ladekabel Die Bestandteile sind gemeinsam in einem Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Eine Einreihung als Schrittzähler in die Position 9029 kommt nicht in Betracht, weil die Pulsmessung eine auf einen Zeitraum bezogene Messung darstellt und nicht als das Zählen von Einheiten, vgl . Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1212/2013 der Kommission vom 26. November 2013. Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9031 1000 00 bis 9031 8038 80 erfasst" eingereiht.

DE1172/16-19031803890

Sogenannter Gurtkraftsensor, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 105 x 45 x 12 mm großen Kunststoffgehäuse mit einem nach außen führenden Metallbügel zur Befestigung des Gurtendes, einem Sensor mit integriertem Schaltkreis (Auswerteelektronik), einem Dehnungsmessstreifen und einem Anschlusskabel mit einem dreipoligen Anschlussstecker (siehe Abbildung in der Anlage). Der Kraftaufnehmer wird als Endbeschlag des Gurtes am Kfz-Sitz befestigt, misst bei einem Aufprall die Verzögerungskräfte und wandelt sie in proportionale Spannungswerte um, die die Kfz-Steuerelektronik (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bei Überschreiten eines Grenzwertes zur Abschaltung des Airbags veranlasst. Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9031 1000 00 bis 9031 8038 80 erfasst" eingereiht.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI