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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE26801/16-19031803890

Elektronische Benutzererkennung, im Wesentlichen bestehend aus einer Leiterplatte (ca. 175 x 28 x 12 mm), welche mit Gewichtssensoren, einem Mikrocontroller, einer achtpoligen Anschlussbuchse und weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen bestückt ist. Zum Schutz vor Feuchtigkeit und mechanischer Beanspruchung ist die Baugruppe beidseitig mit einer elastischen Kunststoffschicht überzogen (siehe Abbildung in der Anlage). Als Bestandteil eines elektronisch gesteuerten WC erfasst sie das Gewicht eines Benutzers und sendet das Ergebnis der Messung als Bus-Signal an ein übergeordnetes System (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, anderes als von den Unterpositionen (TARIC) 9031 8038 10 bis 9031 8038 80 erfasst" eingereiht.

DE9672/16-19031803890

"AS 95/Aktivitätssensor", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus folgenden Bestandteilen: 1. Eine zusammengesetzte Ware - charakterbestimmend für die Warenzusammenstellung - in Form eines akkubetriebenen (Li-Ion), wie eine Armbanduhr am Handgelenk tragbaren Geräts, bestehend aus einem den Charakter der Ware bestimmenden, multifunktionalen, elektronischen Trainingscomputer sowie aus einer Uhr, mit Weckfunktion und Anzeige von Zeit und Datum. Die Ware ist mit einem OLED XL-Display, seitlichem Bedienknopf und einem Armband ausgestattet. Das Trainingsgerät enthält ein Bluetooth-Modul, einen Datenspeicher, einen Bewegungssensor zur Ermittlung von zurückgelegter Strecke, der Anzahl der Schritte und des nächtlichen Aktivitätsmusters sowie mittelbar des Kalorienverbrauchs und einen optischen Sensor zur Pulsmessung. Eine Hauptfunktion innerhalb des Trainingscomputers ist nicht ermittelbar, so dass die Einreihung in die letztgenannte Position der Kombinierten Nomenklatur erfolgt. 2. USB-Ladekabel Die Bestandteile sind gemeinsam in einem Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Eine Einreihung als Schrittzähler in die Position 9029 kommt nicht in Betracht, weil die Pulsmessung eine auf einen Zeitraum bezogene Messung darstellt und nicht als das Zählen von Einheiten, vgl . Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1212/2013 der Kommission vom 26. November 2013. Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9031 1000 00 bis 9031 8038 80 erfasst" eingereiht.

DE1172/16-19031803890

Sogenannter Gurtkraftsensor, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 105 x 45 x 12 mm großen Kunststoffgehäuse mit einem nach außen führenden Metallbügel zur Befestigung des Gurtendes, einem Sensor mit integriertem Schaltkreis (Auswerteelektronik), einem Dehnungsmessstreifen und einem Anschlusskabel mit einem dreipoligen Anschlussstecker (siehe Abbildung in der Anlage). Der Kraftaufnehmer wird als Endbeschlag des Gurtes am Kfz-Sitz befestigt, misst bei einem Aufprall die Verzögerungskräfte und wandelt sie in proportionale Spannungswerte um, die die Kfz-Steuerelektronik (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bei Überschreiten eines Grenzwertes zur Abschaltung des Airbags veranlasst. Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9031 1000 00 bis 9031 8038 80 erfasst" eingereiht.

DE24886/15-19031803890

Mehrfachsensor als Multifunktionsgerät in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Sensor, einem Geber, einer Batterie, Befestigungsmaterial (Schrauben, Klebeband) sowie einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Der Sensor besteht aus einem Gehäuse (ca. 96 x 28 x 23 mm) mit einer Leiterplatte, auf welcher sich ein Magnet-Detektor, ein Temperatursensor, ein Sabotageschalter, ein Beleuchtungsstärkesensor, ein Bewegungssensor, eine Batterieaufnahme, eine Funkübertragungseinrichtung sowie weitere passive und aktive Bauelemente befinden (siehe Abbildung in der Anlage). Der Sensor erfasst gleichermaßen das Öffnen von Türen oder Fenstern, die Bewegung von Personen im Erfassungsbereich, die Temperatur in °C sowie die Umgebungshelligkeit in Lux und übermittelt das Ergebnis der Messung als Signal an ein übergeordnetes System (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Eine kennzeichnende Hauptfunktion des Multifunktionsgerätes ist nicht ermittelbar. Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8038" eingereiht.

DE24885/15-19031803890

Sogenannter Tür- und Fenstersensor in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Sensor, einem Geber, Befestigungsmaterial (Schrauben, Klebeband) sowie einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Der Sensor als kombinierte Maschine besteht im Wesentlichen aus einem Kunststoffgehäuse (25 x 87 x 21 mm) mit einem Batteriefach, einer Funkübertragungseinrichtung sowie einer Sensorelektronik (siehe Abbildung in der Anlage). Der Sensor und der Geber bilden eine funktionelle Einheit, indem diese z.B. an der Tür und an der Türzarge befestigt werden. Das Gerät dient der Überwachung des Schließzustandes (kennzeichnende Haupttätigkeit) von Türen oder Fenstern. Die Sensordaten werden über Funk an ein sogenanntes Gateway (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übertragen. Die Ware wird als "elektronisches Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8038" eingereiht.

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