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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI6176/26-19031900000

Sogenannte Codescheibe in Form eines fotolithografisch strukturierten Glas-Encoder-Chips, im Wesentlichen bestehend aus einem quadratischen Plättchen (6 x 6 x 0,55 mm) aus farblosem Borosilikatglas mit Antireflexschichtung sowie einer integrierten kreisförmigen optischen Maßverkörperung mit einer fotolithografisch strukturierten Chromschicht (Codeverlauf in Form von feinen, exakt strukturierten Teilungsmarkierungen). Die Ware dient als maßgebendes optisches Positionsreferenzelement für die Abtastung in optischen Encodern, die u. a. in industriellen Antrieben, Motor Feedback Systemen und Positioniersystemen verwendet werden. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DEBTI20964/26-19031900000

Sog. Einspannschaft aus nicht rostendem Stahl für Messuhren, im Wesentlichen bestehend aus ca. 30 mm langen zylindrischen Körpern mit einem Durchmesser von 8 mm, unterschiedlich großen Bohrungen und Abstufungen im Innenaufbau. Teilweise weisen die Erzeugnisse in den Schaft gepresste Buchsen aus Messing auf. Die Waren dienen dazu, Messuhren (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in verschiedene Halterungen einzuspannen. Aufgrund der dadurch genaueren Ausrichtung der Messuhren können bessere Messergebnisse erzielt werden. Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DEBTI40284/25-19031900000

Sog. ABS-Polrad, im Wesentlichen bestehend aus einem zahnradähnlichen ferromagnetischen Stahlring (innen Ø: 168mm / außen Ø: 212mm) mit einem spezifischen, mit regelmäßigen Aussparungen versehenen Außenkranz (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Der Ring wird auf eine Achse oder Radnabe montiert und an einem Raddrehzahlsensor (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vorbeigeführt. Aufgrund der periodischen Lücken im Außenkranz werden infolge von Induktion Magnetfeldänderungen erzeugt, die zu Spannungsänderungen führen. Die daraus entstehenden Drehzahlsignale dienen der Erfassung der Drehzahl bzw. der Drehzahländerung des jeweiligen Rades. Die Ware ist zum Einbau in Lastkraftwagen oder Busse bestimmt und ist Bestandteil eines Antiblockier-Systems (ABS).   Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DEBTI38312/25-19031900000

Sog. Sensorgehäuse, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, quaderähnlichen Gehäuse (ca. 51 x 14 x 35 mm), das im Feingussverfahren hergestellt wurde, das über Einkerbungen und Aussparungen verfügt und das zur Aufnahme von elektrischen und elektronischen Bauelementen bestimmt ist (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird in Geräte zur Messung geometrischer Größen der Position 9031 eines bestimmten Herstellers eingebaut und dient als Halter für die Sensorik der Längenmesstechnik. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Geräte zum Messen oder Prüfen, in Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DEBTI24132/25-190319000

Sog. Resolver-Rotor, im Wesentlichen bestehend aus einem ringähnlichen, spezifisch geformten, nach technischer Zeichnung gefertigten Erzeugnis (Ø: außen 64,6 mm, innen 37 mm) aus Siliziumstahl mit zehn Bohrungen (Ø: 1,2 mm) mit gleichmäßigem Lochabstand auf einer Seite. Der Rotor wird auf der Lüfterwelle eines Wechselstrommotors montiert und mit einem Resolver-Stator (Hauptware, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbunden. Die Rotation des Rotors ruft eine Veränderung des magnetischen Feldes - und damit eine winkelabhängige Modulation hervor, wodurch in den Sekundärwicklungen des Stators zwei sinusförmige Signale entstehen, deren Amplituden sinus- und kosinusförmig proportional zum Rotorwinkel sind. Diese Winkelpositionssignale werden an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgegeben, die gleichermaßen die exakte Winkelstellung und die Drehzahl der Lüfterwelle ermittelt. Der Rotor stellt sich als Teil eines als induktiver Drehwinkelgeber dienenden Resolvers dar. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI