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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI3937/26-194049090

Sitzkissen, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware bestehend aus einem Polster und einem Kissenbezug, in einem   Polybeutel und einem Pappkarton verpackt, - Polster: -- quaderförmig, mit den Abmessungen (L x B x H) von ca. 45 cm x 40,7 cm x 6,2 cm, -- aus einem Block aus Zellkunststoff (laut Antrag: Polyurethan-Schaum), - Kissenbezug: -- quaderförmig, den Abmessungen des o. g. Kissens entsprechend gearbeitet, -- aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus geprägtem Kunststoff (kein Zell-    kunststoff) laminierten Geweben aus laut Antrag Polyester, -- auf der Unterseite mit zwei über Eck aufgenähten, ca. 12 cm x 8 cm großen Klettflächen    aus Samtgeweben mit (Haken-)Flor aus Spinnstoffen; an einer Schmalseite mit einem    über die gesamte Breite reichenden Reißverschluss, -- kennzeichnet sich nach Material, Ausstattung und Verwendungszweck weder als Bettwäsche    der Position 6302 noch als Ware zur Innenausstattung der Position 6304, - ohne spezifischen Aufbau, somit nicht erkennbar für Rollstühle bestimmt (keine Ware der   Position 8714) - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Sitzkissen in Innenräumen als auch im   Freien sind sowohl das Polster als auch der Kissenbezug gleichbedeutend; somit kann keinem   der beiden Bestandteile eine charakterverleihende Eigenschaft im Sinne der AV 3 b) zuerkannt   werden; die zusammengesetzte Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht   kommenden Positionen (6307 bzw. 9404) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Den Bettausstattungen ähnliche Ware (Polster), aus Zellkunststoff"

DEBTI2635/26-19404909000

Den Bettausstattungen ähnliche Ware, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- von nahezu rechteckiger Form, mit den Abmessungen (L x B) ca. 25 cm x 20 cm; in verschiedenen    Farben, -- mit einer Hülle aus einem textilen Flächenerzeugnis mit Floroberfläche aus Spinnstoffen,  -- mit einer Füllung aus Wattierungsstoffen, -- auf einer Seite mit einer nicht auftragenden Stickerei verziert. „Den Bettausstattungen (Kissen) ähnliche Ware, mit Füllung, nicht von den Unterpositionen (HS)  9404 21 bis 9404 40 erfasst, nicht mit Federn oder Daunen gefüllt“

DEBTI11746/26-19404909000

Kissen, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Abmessungen und Formen; veranschaulicht durch ein Kissen in Form   einer stilisierten Avocado mit den Abmessungen (L x B x H, ohne Zierelemente) von ca. 43 cm   x bis zu 35 cm x 10 cm, - mit einer an allen Seiten zusammengenähten Hülle aus bedruckten, einseitig (Außenseite)   gerauten Gewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); auf einer Seite mit   einem flach aufgestickten Gesicht verziert, - an der schmalen Seite mit in die Seitennaht eingenähten Zierelementen in Form eines "Stiels"   und eines "Blattes" aus den o. g. Gewirken, - bis auf das "Blatt" mit Wattierungsstoffen aus laut Antrag Polyester gefüllt, - aufgrund der Art und Anordnung der Zierelemente zum Betten eines Körperteils geeignet. "Den Bettausstattungen (Kopfkissen) ähnliche Ware, nicht von den Unterpositionen (HS) 9404 21  bis 9404 40 erfasste, nicht mit Federn oder Daunen gefüllt"

DEBTI10926/26-19404909000

Multifunktionsartikel, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappeinleger in einem Polybeutel verpackt, - flachliegend von annähernd rechteckiger Form; laut Antrag in den Abmessungen von 90 cm   x 100 cm; im ca. 34 cm breiten Mittelteil mit einer Länge von ca. 95 cm, - mit einer Oberseite aus einfarbigen Geweben und Gewirken, - mit einem Polster aus Wattierungsstoff, - mit einer Unterseite aus bedruckten Geweben, - an den Schmalseiten (im Bereich des Mittelteils) mit jeweils zwei ca. 13 cm langen "Einschnitten"   versehen und mit Klettverschlüssen ausgestattet, mittels derer die Decke zu einem in geschlos-   senem Zustand annähernd ovalen Körbchen umgewandelt werden kann, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - mit einem kleinen, angehängten Spielzeug ausgestattet, - die Ware stellt sich gleichermaßen als "Andere konfektionierte Spinnstoffware (Körbchen)   der Position 6307 und als "den Bettausstattungen (Auflegematratzen) ähnliche Ware" der   Position 9404 dar; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen   (6307 und 9404) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Den Bettausstattungen (Auflegematratzen) ähnliche Ware, nicht von den Unterpositionen (HS)  9404 21 bis 9404 40 erfasst, nicht mit Federn oder Daunen gefüllt"

DEBTI11488/26-19404909000

Polster, Foto siehe Anlage, - an einem Papieretikett befestigt, - annähernd rechteckig; in den Abmessungen (H x B x T) von ca. 31 cm x 34 cm x 2,5 cm, - bestehend aus sieben aneinandergefügten Hohlkammersegmenten aus geschäumtem   Kunststoff (laut Antrag Polyethylen-Schaumstoff), - an einer Längsseite mit einer Grifföffnung ausgestattet, - dient laut Antrag als Polster zum Schutz der Knie bei Pflanzarbeiten oder als Sitzkissen bei   Outdoor-Aktivitäten. "Den Bettausstattungen ähnliche Ware (Polster), aus Zellkunststoff"

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

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