2 Ergebnisse für "9503"
Bei der durch eine Abbildung veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Form der Nachbildung einer Babysitzschale für Puppen als zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer Sitzschale, die aus rosafarbenem Kunststoff gefertigt ist, -- mit einem verstellbaren Spinnstoffgurt zum Anschnallen einer Puppe (mit einer Größe bis zu 43 cm), -- mit einem verstellbaren Tragegriff aus rosafarbenem Kunststoff, - einem Bezug aus überwiegend rosafarbenen, mit einem bunten Motiv bedruckten Spinnstoffen für die Sitzschale. Die Ware dient zur spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern und kann als Sitz- oder Trageschale verwendet werden. Aufgrund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Sitzschale aus Kunststoff den Charakter der zusammengesetzten Ware. Am Tragegriff der Babysitzschale ist ein Zieranhänger aus gelbem Kunststoff mit Spinnstoffband befestigt, der in Form einer Ente gestaltet ist. Der Anhänger bildet mit der Sitzschale eine Kombination, die den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat und gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Zolltarifrechtlich liegt ein "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasstes Spielzeug, aus Kunststoff" vor.
Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein stark stilisiertes Spielflugzeug, - in den Abmessungen von ca. 13,5 x 8,5 x 12,5 cm, - mit einem Federmotor und zwei beweglichen Rädern für den Antrieb ausgestattet, - im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigt, in einer Aussparung auf der Oberseite mit einer fest angebrachten Holzfigur versehen, welche als Betätigungsknopf für den Antrieb dient, - dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern, - in einer Verkaufsverpackung aufgemacht. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie den Umfang bestimmt der Kunststoff den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines nicht menschliches Wesens, - ein stehendes humanoides Wesen aus einer Videospielreihe darstellend, - ca. 27 cm groß, - aus verschiedenen Spinnstoffen zusammengenäht, - im Inneren vollständig weich befüllt, - mit einem ausgestalteten Gesicht aus aufgestickten Augen, Nase und Mund, - mit elfenähnlichen spitzen Ohren sowie langen Haaren mit zwei Haarspangen vorne gestaltet, - mit einem langärmeligen Oberteil, einer Hose, einem Paar Stiefel sowie einem breiten Gürtel mit einer zugenähten Gürteltasche bekleidet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - mit einem bedruckten Hangtag aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug; ein nicht menschliches Wesen darstellend; gefüllt" eingereiht.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeugtier, - einen stilisierten Eisbären darstellend, - ca. 10 cm groß, - aus verschiedenartigen Spinnstoffen zusammengenäht, - im Inneren vollständig weich befüllt, - mit einem ausgestalteten Gesicht aus aufgestickten Augen und einer Nase, - mit aufgestickten Armen, angenähten Füßen sowie angenähten Ohren versehen, - oben mit einer Aufhängeschlaufe aus Spinnstoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einer bunt bedruckten Pappschachtel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, gefüllt" eingereiht.
Spielzeug in Zusammenstellung (durch eine Abbildung veranschaulicht) bestehend aus: - einer ca. 36 cm großen Puppe aus Kunststoff, -- die Nachbildung eines Babys darstellend, -- mit beweglichen Armen, Beinen und Köpfchen, -- mit einem beige-rosafarbenen Body, der im Brustbereich mit einem buntem Katzenmotiv verziert ist und einer braunen Mütze mit Katzenmotiv und ausgestalteten Ohren bekleidet, -- laut Angaben mit 7 mechanischen Funktionen ausgestattet; so kann die Puppe z.B. trinken, in die Windel machen, aufs Töpfchen, baden und schlafen gehen, - Puppenzubehör -- in Form einer passgenauen Windel, -- einer Trinkflasche aus Kunststoff mit Kappe und eines Schnullers mit Band, beide jeweils passgenau für den Mund der Puppe, --- durch Drehen des Schnullers im Mund der Puppe können die Augen geschlossen und wieder geöffnet werden, - anderem Spielzeug in Form der Nachbildung -- eines Töpfchens aus braunem Kunststoff, -- eines Tellers aus beigefarbenem Kunststoff mit einem aufgedruckten Katzenmotiv in der Mitte, -- eines Löffels aus beigefarbenem Kunststoff. Die Waren dienen der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern und sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich liegt "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" vor.