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1 Ergebnisse für "9503003990"

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Siehe auch

950300399080andere6%
DEBTI24453/26-19503003990

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen mechanischen Bausatz der Himmelskörper Sonne, Erde und Mond, bestehend aus - ca. 15 zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit),   die das Gehäuse des Modells sowie die Mechanik (Zahnräder und Zahnkränze) darstellen, - zwei Zahnrädern aus Kunststoff und drei unlackierten Kugeln aus Styropor (die   Himmelskörper darstellend), - zwei elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und unedlem Metall, davon - - ein Elektromotor, - - ein Batteriefach, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander   abgestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem einfachen Schraubendreher und drei Filzstiften, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Schrauben, Stifte, Achsen) in einer   bedruckten Pappverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Mechanik, Physik und Astronomie. Zusammengesetzt bewegen sich die Himmelskörper durch den Motor und können mit den Filzstiften nach Belieben bemalt werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bausatz den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.

DEBTI19772/26-19503003990

Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz für einen sog. Sternbildprojektor, bestehend aus - sechs zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), - einer sog. Sternbildplatte aus Kunststoff, - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und/oder unedlem Metall, davon - - eine kleine Lampenfassung, - - eine elektrische Glühlampe, - - ein elektrischer Kippschalter, - - ein isoliertes elektrische Kabel, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander   abgestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem einfachen Schraubendreher, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Klebestreifen, Schrauben)   in einer bedruckten Pappverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Elektronik. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bausatz den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.

DEBTI20883/26-19503003990

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz eines Roboters mit zwei Armen, bestehend aus - ca. 26 zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit),   die das Gehäuse des Roboters und Teile der Mechanik bilden, - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und unedlem Metall, davon - - ein Elektromotor, - - drei isolierten, elektronisch leitfähigen Litzen, - - ein Batteriefach, - - ein Schalter, - - ein Scharnier, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander   abgestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem einfachen Schraubendreher, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Schrauben, Stifte, Ringe,   Kleber, Schrumpfschlauch) in einer bedruckten Pappverpackung für den   Einzelverkauf aufgemacht. Der Roboter hält eine Art Tablett in den Armen, in die eine Münze oder ein ähnlich dimensionierter, elektrisch leitender Gegenstand gelegt werden kann. Das Tablett ist derart mit elektrischen Kontakten ausgestattet, dass der leitende Gegenstand den Stromkreis schließt. Dadurch bewegen sich die Arme des Roboters nach oben und der "Kopf" neigt sich nach hinten, sodass die Münze bzw. der Gegenstand in den "Körper" des Roboters hineinfällt.  Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Mechanik und Elektronik.  Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bausatz den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.

DEBTI18479/26-19503003990

Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz für einen sog. Solar-Mondrover, bestehend aus - 18 zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), - 4 Rädern aus Kunststoff, - 2 Achsen aus unedlem Metall, - Zahnrad, Ritzel und Befestigungsringen aus Kunststoff,  - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und/oder unedlem Metall, davon - - 2 Solarzellen, - - 1 Elektromotor, - - 1 Batteriefach, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander   abgestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem einfachen Schraubendreher, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Klebestreifen, Schrauben, Kabelbinder)   in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Elektronik. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bausatz den Charakter der Warenzusammenstellung. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.

DEBTI18488/26-19503003990

Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz für eine sog. Glasfaserlampe, bestehend aus - sieben zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit),   die den Lampenständer und das Gehäuse für die Elektronik bilden, - einem Glasfaserbündel, - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und unedlem Metall, davon - - zwei LED, - - ein Batteriefach, - - ein Anschlusskabel, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander   abgestimmt, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Klebestreifen, kleine Tube   Holzleim) in einer bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Elektronik. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.

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