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1 Ergebnisse für "9503005590"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950300559080andere6%
DEBTI20322/26-19503005590

Musikspielzeuggerät in Form eines Traktors - in den Abmessungen von ca. 13 x 12 x 15 cm - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt und mit weichem Material gefüllt - mit einer eingenähten Musikspieldose, die über eine Schnur aufgezogen wird   und eine sich wiederholende Melodie spielt - an der Oberseite mit einer Schlaufe als Aufhänger - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - dient der spielerischen Unterhaltung von Babys und Kleinkindern - an einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Musikspielzeuggerät, keine handgearbeitete Ware aus Holz" eingereiht.

DEBTI23421/26-19503005590

Musikspielzeuggerät in Form einer zusammengesetzten Ware  bestehend aus - einem Musikspielzeug in Form eines Halbmondes mit einem an der oberen Spitze   hängenden kleinen Stern, -- in den Abmessungen von ca. 26 x 25 x 11,5 cm -- bestehend aus einer Musikspieldose, die über eine Schnur aufgezogen wird und eine sich     wiederholende Melodie abspielt, -- eingebettet in einen weich befüllten Halbmond aus beigen Spinnstoffen, -- an der Oberseite mit einer textilen Schlaufe als Aufhänger, an der Unterseite mit einem Stern  -- ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - einem Spielzeugtier -- in Form eines ca. 14 cm großen Esels  -- aus Plüschgewirken aus Spinnstoffen, mit weichem Material gefüllt -- mit einem aufgestickten Gesicht, bekleidet mit einer violetten Hose, Jacke und Kappe    mit orangefarbenen Biesen -- in sitzender Position auf dem unteren Teil der Mondsichel angenäht - dient der spielerischen Unterhaltung von Babys und Kleinkindern - an einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Verwendungszweck bestimmt das Musikspielzeuggerät den Charakter der Ware.  Sie wird zolltarifrechtlich als "Musikspielzeuggerät, keine handgearbeitete Ware aus Holz" eingereiht.

DEBTI18187/26-19503005590

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Musikspielzeuggerät in Form eines stilisierten Flugzeugs. Der Rumpf, die Tragfläche und das Heck des Flugzeugs bestehen aus zusammengenähten Spinnstoffzuschnitten und das Fahrwerk besteht aus einem Kunststoff. Im Inneren (Rumpf, Tragfläche, Heck) ist das Erzeugnis mit weichem Material gefüllt sowie mit einer integrierten Spieldose ausgestattet, die mit Hilfe einer Spinnstoffschnur mit einem Griffstück aus Holz aufgezogen werden kann und eine sich wiederholende Melodie abspielt. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Kleinkindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Musikspielzeuggerät, keine handgearbeitete Ware aus Holz" eingereiht.

DEBTI20318/26-19503005590

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einem Musikspielzeug, - - ein stark stilisiertes Keyboard darstellend, - - in den max. Abmessungen von ca. 14 x 7 x 18 cm (B x H x L), - - bestehend aus einer Hülle aus Plüschgewirke und Geweben, die auf der Oberseite     mit funktionslosen Klaviertasten verziert ist, - - mit einer integrierten Spieldose ausgestattet, die mit Hilfe einer Spinnstoffschnur     mit Griffstück aus Kunststoffen am unteren Ende der Ware aufgezogen werden     kann und eine sich wiederholende Melodie abspielt, - - mit weichem Material gefüllt, - - dient der spielerischen Unterhaltung von Babys und Kleinkindern, - einem angenähten Beißring aus Kunststoffen, - an einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang bestimmt das Musikspielzeug den Charakter der zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Musikspielzeuggerät, keine handgearbeitete Ware aus Holz" einzureihen.

DEBTI13625/26-19503005590

Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein in einem bunten Verkaufskarton verpacktes, batteriebetriebenes Musikspielzeuginstrument in verschiedenen Varianten (unterschiedliche Abmessungen und Motive), - die Nachbildung eines Keyboards darstellend, - in den Abmessungen von ca. 37 x 15 x 3,5 cm (je nach Variante leicht abweichend), - im Wesentlichen aus Kunststoffen gefertigt, - annähernd rechteckig und flach gearbeitet, dabei in der Form sehr grob an den   Umrissen eines Dinosauriers, Elefanten bzw. Einhorns orientiert, - mit 15 weißen und 10 schwarzen Tasten, - mit eingebauten Lautsprechern,  - rückseitig versehen mit einem Batteriefach zum Einlegen der zwei in der Verpackung   enthaltenen Mignonzellen (noch nicht zusammengesetzt), - mit Bedienelementen u.a. zum Ausschalten und zum Einstellen verschiedener   Effekte (z.B. Abspielen von Demosongs), - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Eine Einreihung des Erzeugnisses als Musikinstrument des Kap. 92 kommt aufgrund der einfachen Machart, sowohl in der Materialbeschaffenheit als auch in der Klang- und Tonqualität nicht in Betracht. Das Keyboard besitzt lediglich eine 25-Tasten-Klaviatur. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Musikspielzeuginstrument, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI