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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI26691/26-195030070

Spielzeug in Zusammenstellung (durch eine Abbildung veranschaulicht) bestehend aus: - einer ca. 36 cm großen Puppe aus Kunststoff, -- die Nachbildung eines Babys darstellend, -- mit beweglichen Armen, Beinen und Köpfchen, -- mit einem beige-rosafarbenen Body, der im Brustbereich mit einem buntem Katzenmotiv    verziert ist und einer braunen Mütze mit Katzenmotiv und ausgestalteten Ohren bekleidet, -- laut Angaben mit 7 mechanischen Funktionen ausgestattet; so kann die Puppe z.B. trinken,     in die Windel machen, aufs Töpfchen, baden und schlafen gehen, - Puppenzubehör -- in Form einer passgenauen Windel, -- einer Trinkflasche aus Kunststoff mit Kappe und eines Schnullers mit Band, beide jeweils     passgenau für den Mund der Puppe, --- durch Drehen des Schnullers im Mund der Puppe können die Augen geschlossen und wieder      geöffnet werden, - anderem Spielzeug in Form der Nachbildung -- eines Töpfchens aus braunem Kunststoff, -- eines Tellers aus beigefarbenem Kunststoff mit einem aufgedruckten Katzenmotiv in der Mitte, --  eines Löffels aus beigefarbenem Kunststoff. Die Waren dienen der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern und sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht.  Zolltarifrechtlich liegt  "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" vor.

DEBTI26789/26-195030070

Spielzeug in Aufmachung in Form eines Puppenfrisierkopfes bestehend aus - einem Puppenkopf mit einem angedeuteten Oberkörper mit langen hellblonden Haaren - einem Kamm aus farbigem Kunststoff - vier Schmink- bzw. Malstiften - einem Haarband mit Verzierungen aus farbigem Kunststoff mit Aussparungen zur Befestigung   von zehn unterschiedlichen Pins (z.B. in Herz- oder Sternform) - vier Haarclips aus farbigem Kunststoff - zwei Haargummis  - einer Schablone mit verschiedenen Aussparungen, die u.a. zum Schminken oder Bemalen des   Puppenkopfes verwendet werden kann - dient dem Nachspielen des Berufes einer Friseurin oder Stylistin - gemeinsam in einer Showbox  für den Einzelverkauf aufgemacht - lt. Internetrecherche. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" eingereiht.

DEBTI26775/26-195030070

Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus - anderem Spielzeug in Form einer Nachbildung eines Kinderfahrrads mit Schiebestange und   Lenkerkörbchen, das für eine Puppe bestimmt ist -- offensichtlich überwiegend aus Kunststoff bestehend -- mit einer Stützstange am Sattel, die die Puppe sicher auf dem Fahrrad hält -- mit Stützrädern sowie Lenker- und Pedalschlaufen für die Puppenhände und -füße - einem Spieltier in Form eines kleinen Hundes -- offensichtlich vollständig aus Kunststoff gefertigt und kein Füllmaterial enthaltend - einer anderen Ware in Form eines Stickerbogens mit mehr als 30 Aufklebern - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Kombination hat im Wesentlichen den Charakter von Spielzeug und ist in einem bunten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht.

DEBTI26554/26-195030070

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus - einer Nachbildung eines Stellwerks, - - aus Holz und Kunststoff gefertigt, - - in den Abmessungen von ca. 14,4 x 14,4 x 15 cm, - - bestehend aus einer Weiche, auf die eine Brücke samt Leiter und kleinem     Häuschen steht, - - mit einer Ampel und einer verstellbaren Weiche; wird an einem Stellrad     gedreht, verschiebt sich die Weiche und die Ampel zeigt ein     entsprechendes Signal, - einer Puppe, - - aus Kunststoff gefertigt, - - mit beweglichen Armen und drehbaren Kopf, - - in den Abmessungen von ca. 4 x 1,8 x 5 cm, - in Kombination mit einem gefalteten Druckerzeugnis aus Papier (79 x 14 cm),   das mit Werbungen zu anderen Produkten des Herstellers versehen ist. Die Kombination ist gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht und hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht.

DEBTI23410/26-19503007000

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein sog. Kreativ-Set, bestehend aus folgenden  Bestandteilen: - einem ca. 62 x 47 cm großen Zuschnitt aus Vliesstoffen, umlaufend mit einem   Zickzackschnitt versehen, -- hier auf der Vorderseite mit einem Bilddruck einer liegenden Katze im Mondschein    versehen (auch mit anderen Motiven erhältlich), -- das Motiv ist in kleine Felder unterteilt; jedes Feld ist mit einem Symbol oder    einer Zahl markiert, die einer bestimmten Farbe zugeordnet ist, - einem Werkzeug in Form eines ca. 12,5 cm langen Stifts aus Kunststoff mit einer Metallspitze   zum Aufnehmen und Applizieren von Schmucksteinen, - zwei Aufsätzen aus Kunststoff für das Werkzeug in unterschiedlichen Breiten   (ca. 1,2  bzw. 2 cm breit) zur alternativen Applikation von Steinen in einer kurzen Reihe,  - „Diamanten": - - aus Kunststoff; linsenförmig; mit ebenem Boden, - - in 45 kleinen Tüten und somit unterschiedlichen Farben à 4-5 g unterverpackt, - einer kleinen Schale aus Kunststoff mit gerilltem Boden an der Innenseite, - einem Wachspad in einer runden Dose zum Präparieren der Stiftspitze,  - einem Bogen mit selbstklebenden Aufklebern (sog. Color-List), die mit 47 Nummern   und verschiedenen kleinen Motiven bedruckt sind (Zur Kennzeichnung der Farbbeutel   in Übereinstimmung mit der Vorlage), - einer gedruckten Anleitung, - gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Set dient einer besonderen Freizeitgestaltung, hier der Ausgestaltung des Bildes mit den verschiedenen farbigen Steinen, den sog. „Diamanten". Es besitzt aufgrund der speziell zusammengestellten Ware in seiner Gesamtheit Spielzeugcharakter. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in Aufmachungen" eingereiht.

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