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Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein stark stilisiertes Spielflugzeug, - in den Abmessungen von ca. 13,5 x 8,5 x 12,5 cm, - mit einem Federmotor und zwei beweglichen Rädern für den Antrieb ausgestattet, - im Wesentlichen aus Kunststoff gefertigt, in einer Aussparung auf der Oberseite mit einer fest angebrachten Holzfigur versehen, welche als Betätigungsknopf für den Antrieb dient, - dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern, - in einer Verkaufsverpackung aufgemacht. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie den Umfang bestimmt der Kunststoff den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.
Spielzeug in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einer rosa-pinkfarbenen Spielzeugwaffe -- eine stilisierte Pistole darstellend -- in den Abmessungen von ca. 19 x 15 x 7 cm -- größtenteils aus Kunststoff gefertigt -- mit einem batteriebetriebenen Motor und Gebläse -- am Lauf mit einer Anschlussmöglichkeit für ein Behältnis mit Seifenblasenflüssigkeit -- betätigt man den Lauf, wird durch eine Pumpe Seifenblasenflüssigkeit aus dem Behältnis gezogen und durch das sich drehende Rad im Lauf der Pistole mit fünf ovalen, geriffelten Öffnungen gepustet -- mit Licht und Soundeffekten ausgestattet -- dient der spielerischen Unterhaltung von Personen - einem Behältnis aus transparentem Kunststoff, das an den Lauf der Pistole geschraubt wird -- mit einem Deckel mit Schraubverschluss -- mit einem Fassungsvermögen von ca. 100 ml - gemeinsam auf einer Pappkarte aufgeblistert. Auf Grund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs bestimmt die Spielzeugpistole den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - die Nachbildung eines Akkuschraubers darstellend, - aus Kunststoff gefertigt (lt. Antragsangaben), - mit einem wie ein Akku gestalteten Batteriefach zur Aufnahme von zwei AA-Batterien (nicht Gegenstand des Antrags) sowie einem Elektromotor versehen, - mit einem Ein-/Ausschalter sowie einem Knopf zum Ändern der Laufrichtung ausgestattet, - mit einem Abzugshebel, einer LED und einem einfachen Kreuzschlitzaufsatz versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.
Spielzeug mit eingebautem Motor - einen blauen Hund darstellend, der ab den Vorderpfoten in einem motorisierten Walker mit breiten Rädern steckt - mit einer Größe von ca. 8 cm - mit einem hellblauen Helm bekleidet - das Gefährt wirbelt eine weiße Staubwolke auf - mit einem Rückzugmotor ausgestattet - insgesamt auf Grund des Erscheinungsbildes kein Spieltier der Unterposition (KN) 9503 0049 - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einem bedruckten Kunststoffbeutel aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes als zuvor von der Position 9503 erfasstes Spielzeug mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug. Die Ware besteht aus einem Gehäuse aus Kunststoff (ca. 5,5 x 5 x 4,5 cm), das in Form eines beweglichen menschlichen Unter- und Oberkiefers mit Zähnen gestaltet ist (Gebiss). Unter dem Gebiss sind zwei bewegliche Kunststofffüße angebracht, auf denen die Ware steht. Innen ist ein sog. Rückzugmotor eingebaut, welcher mit einem Drehrad an der Seite aufgezogen wird. Beim Loslassen des Drehrades bewegen sich die Füße hin und her, die auf den Tisch gestellte Ware "hoppelt" nach vorne und dabei klappt das Gebiss schnell auf und zu, so dass es geräuschvoll "klappert". Die auf einer bunt bedruckten Pappkarte aufgeblisterte Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.