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2 Ergebnisse für "9503007500"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950300750010anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor6%
950300750080aus Kunststoff6%
DEBTI22315/26-19503007500

Spielzeug in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einer rosa-pinkfarbenen Spielzeugwaffe -- eine stilisierte Pistole darstellend -- in den Abmessungen von ca. 19 x 15 x 7 cm -- größtenteils aus Kunststoff gefertigt -- mit einem batteriebetriebenen Motor und Gebläse -- am Lauf mit einer Anschlussmöglichkeit für ein Behältnis mit Seifenblasenflüssigkeit -- betätigt man den Lauf, wird durch eine Pumpe Seifenblasenflüssigkeit aus dem Behältnis    gezogen und durch das sich drehende Rad im Lauf der Pistole mit fünf ovalen, geriffelten    Öffnungen gepustet -- mit Licht und Soundeffekten ausgestattet -- dient der spielerischen Unterhaltung von Personen - einem Behältnis aus transparentem Kunststoff, das an den Lauf der Pistole geschraubt wird -- mit einem Deckel mit Schraubverschluss -- mit einem Fassungsvermögen von ca. 100 ml - gemeinsam auf einer Pappkarte aufgeblistert. Auf Grund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs bestimmt die Spielzeugpistole den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI18422/26-19503007500

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - die Nachbildung eines Akkuschraubers darstellend, - aus Kunststoff gefertigt (lt. Antragsangaben), - mit einem wie ein Akku gestalteten Batteriefach zur Aufnahme von zwei AA-Batterien (nicht   Gegenstand des Antrags) sowie einem Elektromotor versehen, - mit einem Ein-/Ausschalter sowie einem Knopf zum Ändern der Laufrichtung ausgestattet, - mit einem Abzugshebel, einer LED und einem einfachen Kreuzschlitzaufsatz versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI19345/26-19503007500

Spielzeug mit eingebautem Motor - einen blauen Hund darstellend, der ab den Vorderpfoten in einem motorisierten Walker   mit breiten Rädern steckt - mit einer Größe von ca. 8 cm - mit einem hellblauen Helm bekleidet - das Gefährt wirbelt eine weiße Staubwolke auf - mit einem Rückzugmotor ausgestattet - insgesamt auf Grund des Erscheinungsbildes kein Spieltier der Unterposition (KN) 9503 0049 - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einem bedruckten Kunststoffbeutel aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes als zuvor von der Position 9503 erfasstes Spielzeug mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI12015/26-19503007500

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug. Die Ware besteht aus einem Gehäuse aus Kunststoff (ca. 5,5 x 5 x 4,5 cm), das in Form eines beweglichen menschlichen Unter- und Oberkiefers mit Zähnen gestaltet ist (Gebiss). Unter dem Gebiss sind zwei bewegliche Kunststofffüße angebracht, auf denen die Ware steht. Innen ist ein sog. Rückzugmotor eingebaut, welcher mit einem Drehrad an der Seite aufgezogen wird. Beim Loslassen des Drehrades bewegen sich die Füße hin und her, die auf den Tisch gestellte Ware "hoppelt" nach vorne und dabei klappt das Gebiss schnell auf und zu, so dass es geräuschvoll "klappert". Die auf einer bunt bedruckten Pappkarte aufgeblisterte Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI12013/26-19503007500

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, hier in Form eines Weihnachtsmanns, der im Wesentlichen aus Kunststoff besteht und mit einem Aufziehmotor ausgestattet ist.  Die Ware ist separat auf einer Pappkarte aufgeblistert; zwölf Spielzeuge in verschiedenen Ausführungen sollen laut Angaben der Antragstellerin in einem Umkarton verpackt sein. Es handelt sich nicht um Spielzeug in einer Zusammenstellung im Sinne der Unterposition (KN) 9503 0070,  da Zusammenstellungen dieser Unterposition aus zwei oder mehr verschiedenartigen Waren (hauptsächlich zur Unterhaltung) bestehen müssen,  die gemeinsam in einer Verpackung für den Einzelverkauf angeboten und nicht neu verpackt werden. Im vorliegenden Fall werden die Spielzeuge dem Endverbraucher aber im Handel separat und nicht als Set angeboten. Weihnachtsmann: - aufrecht stehend und mit schwarzen, breiten Füßen zur besseren Standfestigkeit ausgestattet, - mit einer seitlich angebrachten Aufziehwelle zum Aufziehen des  integrierten Motors versehen,   so dass sich die Figur nach vorne bewegen kann, - mit einer ausgeformten Mütze (rot-weiß gestaltet und mit einer Bommel verziert); die weitere    Kleidung ist aufgedruckt,   - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und stellt sich damit als Spielzeug dar,     so dass eine Einreihung als Weihnachtsfestartikel in die Position 9505 ausgeschlossen ist, - einzeln auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich liegt "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis  9503 0070  erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" vor.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI