Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "9503007900"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950300790080aus anderen Stoffen6%
DEBTI11743/26-19503007900

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Modellauto, - ein Modell eines Personenkraftwagens in Form eines Geländewagens   mit geschlossenem Dach, - im Maßstab 1:34, - mit den Abmessungen von ca. 12,5 x 6 x 5,7 cm (L x B x H), - mit der Karosserie und den Achsen aus unedlem Metall, - mit dem Unterboden, dem Innenraum, den Scheiben, dem Dach, den Felgen,   vier beweglichen Rädern sowie einem Ersatzreifen am Heck aus Kunststoff, - mit zwei beweglichen Seitentüren versehen, - mit einem Rückzugmotor ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - gemeinsam mit Modellautos mit offenem Dach (DEBTI-42884/25-1) als   Verkaufseinheit in einem Display zu zwölf Stück aufgemacht. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild kommt weder dem Kunststoff noch dem Metall eine überwiegende Bedeutung zu. In Bezug auf den Umfang überwiegt der Kunststoff, in Bezug auf den Wert das Metall. Da somit weder der Kunststoff noch das Metall der Ware den wesentlichen Charakter verleihen, ist das Erzeugnis in Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Codenummern einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Modell, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI2696/26-19503007900

Bei dem durch Antragsangaben, ein Warenmuster und ergänzende Angaben der Antragstellerin veranschaulichen Erzeugnis handelt es sich um ein maßstabsgetreu verkleinertes Spielzeugmodell eines Traktors mit elektrischem Antrieb, - im Maßstab 1:32, - in den Abmessungen von ca. 180 x 96 x 114 mm, - mit Rädern aus Kunststoff, Reifen aus Weichkautschuk und einer Karosserie aus unedlem   Metall und Kunststoff, - mit einem Elektromotor sowie einem Lichtmodul ausgestattet, - lässt sich mit einem batteriebetriebenen 2.4-GHz-Funkfernsteuerungs-Modul (nicht Gegenstand   dieser vZTA) fahren und lenken, - an der Front und am Heck des Fahrzeugs sind kleine Lichter verbaut, die während des   Betriebes dauerhaft eingeschaltet sind, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild kommt weder dem Kunststoff noch den anderen Stoffen (Metall und Kautschuk) eine überwiegende Bedeutung zu. In Bezug auf den Umfang überwiegt der Kunststoff, in Bezug auf den Wert die anderen Stoffe. Da somit weder die Kunststoffe noch die anderen Stoffe der Ware den wesentlichen Charakter verleihen ist das Erzeugnis in Anwendung der AV 3 c) in den zuletzt genannten der gleichermaßen in Betracht kommenden TARIC-Codes einzureihen. Bei derartigen Erzeugnissen handelt es sich zolltarifrechtlich um ein "Modell zur Unterhaltung, nicht von den TARIC-Codes 9503 0010 00 bis 9503 0075 90 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff".

DEBTI11733/26-19503007900

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein Modell eines Sportwagens darstellend, - in den Abmessungen von ca. 12,5 x 5,5 x 3,5 cm (L x B x H), - mit einer Karosserie aus lackiertem Metall, - mit Unterboden, Innenraum, kleinen Aufsätzen sowie Front- und Heckscheiben   aus Kunststoff sowie beweglichen Rädern aus Kunststoff/Kautschuk, - mit einem Rückzugmotor versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in verschiedenen Farben, - jeweils mit einem Klebeetikett versehen und zu zwölf Stück in einem Displaykarton   verpackt. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Wert (lt. zusätzlichen Angaben) bestimmt das unedle Metall den Charakter des aus verschiedenen Stoffen bestehenden Spielzeugs. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI2556/26-19503007900

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine mit elektronischen Bauteilen (LED) bestückte gedruckte Schaltung, die mit Anschlusskabeln und einem Stecker aus Kunststoff ausgestattet ist. Das Erzeugnis dient der Darstellung eines Rücklichts innerhalb eines Spielzeumodells in Form eines Traktors. Die Rücklicht-Platine kennzeichnet sich aufgrund der Größe, Form, Anschlüsse und Gestaltung als ein speziell gefertigtes Einbauteil, das erkennbar für ein im Wesentlichen aus unedlem Metall bestehendes, mit Motoren versehenes Modell bestimmt ist und der spielerischen Unterhaltung von Personen dient. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0075 erfasstes Modell bestimmt, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen als Kunststoff" eingereiht.

DEBTI11729/26-19503007900

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein Modell eines Sportwagens darstellend, - im Maßstab von 1:36 gefertigt, - in den Abmessungen von ca. 12,5 x 5,5 x 3 cm (L x B x H), - bestehend aus einer Karosserie aus unedlem Metall sowie einem Innenraum, Fenstern   und einem Unterboden aus Kunststoff, - mit zwei beweglichen Türen aus unedlem Metall, vier beweglichen Rädern aus Kunststoff   oder Kautschuk und zwei Achsen aus unedlem Metall ausgestattet, - mit einem Rückzugmotor versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - jeweils mit einem Klebeetikett versehen und zu zwölf Stück in einem Displaykarton   verpackt. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Wert (lt. zusätzlichen Angaben) bestimmt das unedle Metall den Charakter des aus verschiedenen Stoffen bestehenden Spielzeugs. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI