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1 Ergebnisse für "9503009590"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950300959080andere6%
DEBTI24273/26-19503009590

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug, - eine stehende männliche Person aus einer Zeichentrickserie darstellend, - ca. 10 cm groß, - aus starrem Kunststoff gefertigt, - unbeweglich (somit keine Ware der Unterposition (KN) 9503 0021), - mit einem ausgestalteten Gesicht aus Augen, einer Nase und einem Mund, - mit hochstehenden Haaren gestaltet, - mit einem blauen Unterhemd, einem orangenen Kampfanzug mit einem blauen Gürtel,   einem Paar blauer Stiefel sowie blauen Schweißbändern an den Handgelenken "bekleidet", - hat die Arme angewinkelt nach vorne gestreckt und die Hände zu Fäusten geballt, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst; aus Kunststoff; nicht in den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 genannt" eingereiht.

DEBTI20380/26-19503009590

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um ein Spielzeug in Form einer Spiralfeder aus Kunststoff. Das regenbogenartig gefärbte Erzeugnis ist zusammengelegt ca. 10,4 cm hoch und hat einen Durchmesser von ca. 8,5 cm. Derartige Spiralen dienen z.B. als Treppenläufer der spielerischen Unterhaltung von Personen.  Die Ware ist lt. Antragsangaben für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie wird zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.

DEBTI24278/26-19503009590

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug, - eine stehende männliche Person aus einer Zeichentrickserie darstellend, - ca. 10 cm groß, - aus starrem Kunststoff gefertigt, - unbeweglich (somit keine Ware der Unterposition (KN) 9503 0021), - mit einem ausgestalteten Gesicht aus Augen, einer Nase und einem Mund, - mit hochstehenden türkisen Haaren gestaltet, - mit einem blauen Unterhemd, einem orangenen Kampfanzug mit einem blauen Gürtel,   einem Paar blauer Stiefel sowie blauen Schweißbändern an den Handgelenken "bekleidet", - hat die Arme angewinkelt nach vorne gestreckt und die Hände zu Fäusten geballt, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst; aus Kunststoff; nicht in den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 genannt" eingereiht.

DEBTI24279/26-19503009590

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug, - eine stehende männliche Person aus einer Zeichentrickserie darstellend, - ca. 10 cm groß, - aus starrem Kunststoff gefertigt, - unbeweglich (somit keine Ware der Unterposition (KN) 9503 0021), - mit einem ausgestalteten Gesicht aus Augen, einer Nase und einem Mund, - mit hochstehenden türkisen Haaren gestaltet, - mit einem blauen Ganzkörperanzug sowie weißem Brustharnisch, einem Paar weißer   Handschuhe und einem Paar weißer Stiefel "bekleidet", - hat die Arme angewinkelt nach vorne gestreckt und die Hände zu Fäusten geballt, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst; aus Kunststoff; nicht in den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 genannt" eingereiht.

DEBTI24275/26-19503009590

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - eine stehende, männliche Person aus einer Zeichentrickserie darstellend, - ca. 10 cm groß, - aus starrem Kunststoff gefertigt; somit unbeweglich und keine Ware der Unterposition   (KN) 9503 0021, - mit einer ausgearbeiteter Nase, Mund und Ohren sowie zwei aufgedruckten Augen, - mit voluminösen, hochstehenden Haaren, - mit zwei an den Hüften abgestützten Armen, - mit einem blauen Ganzkörperanzug sowie einem weißen Brustharnisch, zwei weißen   Handschuhen und zwei weißen Stiefeln bekleidet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0087 erfasst, aus Kunststoff, nicht von den TARIC-Codes 9503 0095 30 bis 9503 0095 40 erfasst" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI