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Es handelt sich um einen durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten sog. Knie- und Schienbeinprotektor (in verschiedenen Größen) zum Schutz vor Verletzungen im Motorsport. Der Knie- und Schienbeinprotektor weist eine seinem Verwendungszweck entsprechende anatomische Passform auf und ist im Wesentlichen aus Hartkunststoffschalen und Spinnstoffen mit Polsterlage aus Schaumkunststoff zusammengesetzt. Ober- und unterhalb des Knies und im unteren Schienbeinbereich sind jeweils elastische, in der Weite verstellbare Gurte mit Klettverschluss angebracht. Das Erzeugnis ist dazu bestimmt als Schutzausrüstungsgegenstand z.B. bei der Motorradsportart Motocross zu dienen, um Verletzungen bei Stürzen entgegenzuwirken. Es ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderer als in den Codenummern 9506 1110 00 0 bis 9506 9910 00 0 genannter Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten als für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt sich um eine einer Wurfscheibe (Frisbee) ähnlichen Ware - rund, mit einem Durchmesser von ca. 12 cm, aus TPR gefertigt - an der Außenkante entlang mit ca. 2,5 cm langen Fransen ausgestattet - mit kleinen Löchern über die komplette Oberfläche versehen - auf der Oberseite mit einem Motiv bedruckt - zur spielerischen Unterhaltung im Outdoor-Bereich, bevorzugt im oder am Wasser (beim Werfen entweicht das vorher aufgesogene Wasser wieder), - auf einer bunt bedruckten Pappkarte aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für Freiluftspiele, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst" eingereiht.
Bei der durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um einen noch nicht zusammengesetzten Basketballkorb, - insgesamt 355 cm hoch, - mit einem höhenverstellbaren Korb zwischen 205 und 305 cm, - mit einer Stange und einem Ring (Ø 43 cm) aus Stahl, einem Netz aus Spinnstoff und einem Zielbrett (92 x 61 x 3 cm) aus Kunststoff, - mit einem annähernd quaderförmigen Standfuß (60 x 90 x 18,5 cm) mit Transportrollen aus Kunststoff, -- lässt sich mit bis zu 70 kg Sand oder Wasser befüllen, - gemeinsam mit einer Aufbauanleitung sowie Montagematerial laut ergänzenden Angaben in einem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Produktinformation handelt es sich um eine Toreckenversteifung in Form eines pfeilförmigen Bauteils (in den Abmessungen 168 x 168 mm) aus rostendem Stahl mit der Materialnummer S235JR. Das Bauteil weist auf jeder Seite je einen Ausläufer aus und wird als ein Verbindungsstück im Eckbereich eines Fußballtores verwendet. Die Versteifung wird in das Profil geschoben und dann werden Latte und Pfosten verschweißt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für einen Ausrüstungsgegenstand für eine Sportart, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst".
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine einer Wurfscheibe (Frisbee) ähnlichen Ware - rund mit einem Durchmesser von ca. 12,5 cm, - mit einer Außenseite aus bedruckten Spinnstoffen, - im Inneren mit einer Lage aus Schaumstoff ausgestattet, - zu vier Stück gemeinsam mit vier Bällen (siehe DEBTI 8359/26, Position 2) einzeln entnehmbar gemeinsam in einem Verkaufsdisplay für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für Freiluftspiele, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst" eingereiht.