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1 Ergebnisse für "9506999000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

950699900080andere6%
DEBTI25705/26-19506999000

Es handelt sich um einen durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten sog. Knie- und Schienbeinprotektor (in verschiedenen Größen) zum Schutz vor Verletzungen im Motorsport. Der Knie- und Schienbeinprotektor weist eine seinem Verwendungszweck entsprechende anatomische Passform auf und ist im Wesentlichen aus Hartkunststoffschalen und Spinnstoffen mit Polsterlage aus Schaumkunststoff zusammengesetzt. Ober- und unterhalb des Knies und im unteren Schienbeinbereich sind jeweils elastische, in der Weite verstellbare Gurte mit Klettverschluss angebracht. Das Erzeugnis ist dazu bestimmt als Schutzausrüstungsgegenstand z.B. bei der Motorradsportart Motocross zu dienen, um Verletzungen bei Stürzen entgegenzuwirken. Es ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderer als in den Codenummern 9506 1110 00 0 bis 9506 9910 00 0 genannter Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten als für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.

DEBTI7498/26-19506999000

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt sich um eine einer Wurfscheibe (Frisbee) ähnlichen Ware - rund, mit einem Durchmesser von ca. 12 cm, aus TPR gefertigt - an der Außenkante entlang mit ca. 2,5 cm langen Fransen ausgestattet - mit kleinen Löchern über die komplette Oberfläche versehen - auf der Oberseite mit einem Motiv bedruckt - zur spielerischen Unterhaltung im Outdoor-Bereich, bevorzugt im oder am Wasser   (beim Werfen entweicht das vorher aufgesogene Wasser wieder),  - auf einer bunt bedruckten Pappkarte aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für Freiluftspiele, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst" eingereiht.

DEBTI8897/26-19506999000

Bei der durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um einen noch nicht zusammengesetzten Basketballkorb, - insgesamt 355 cm hoch, - mit einem höhenverstellbaren Korb zwischen 205 und 305 cm, - mit einer Stange und einem Ring (Ø 43 cm) aus Stahl, einem Netz aus Spinnstoff und einem   Zielbrett (92 x 61 x 3 cm) aus Kunststoff, - mit einem annähernd quaderförmigen Standfuß (60 x 90 x 18,5 cm) mit Transportrollen aus   Kunststoff, -- lässt sich mit bis zu 70 kg Sand oder Wasser befüllen, - gemeinsam mit einer Aufbauanleitung sowie Montagematerial laut ergänzenden Angaben in   einem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst" eingereiht.

DEBTI8359/26-19506999000

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine einer Wurfscheibe (Frisbee) ähnlichen Ware - rund mit einem Durchmesser von ca. 12,5 cm, - mit einer Außenseite aus bedruckten Spinnstoffen,  - im Inneren mit einer Lage aus Schaumstoff ausgestattet, - zu vier Stück gemeinsam mit vier Bällen (siehe DEBTI 8359/26, Position 2) einzeln entnehmbar   gemeinsam in einem Verkaufsdisplay für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für Freiluftspiele, nicht von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 erfasst" eingereiht.

DEBTI5467/26-19506999000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um zwei Frisbee-Wurfscheiben - jeweils aus Kunststoff gefertigt, - rund, -- mit einem Durchmesser von ca. 27 cm und einer Höhe von ca. 2,5 cm bzw. -- mit einem Durchmesser von ca. 23 cm und einer Höhe von ca. 0,5 cm, - mit einem nach unten gebogenen Rand bzw. mit einem runden Eingriff an der Unterseite, - auf der Oberseite u. a. mit einem Firmenlogo bedruckt, - mittig mit einer zentralen Aussparung ausgestattet, - dienen als Wurfscheiben im Freien zur Unterhaltung von Erwachsenen und Kindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Freiluftspiel, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9910 genannt" eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI