17 Ergebnisse für "9609"
Elektroakustischer Wandler (Abbildung siehe Anlage), - in einem runden Gehäuse mit einer runden Schallaustrittsöffnung auf der Oberseite sowie zwei stiftförmigen elektrischen Anschlusskontakten auf der Unterseite, - zur Erzeugung eines Signaltons mit einer Frequenz von 3,2 kHz bei einer Nennspannung von 12 V. "Elektrisches Hörsignalgerät - elektroakustischer Wandler"
Es handelt sich um Farbstifte mit einem festen Schutzmantel aus Holz und Minen unterschiedlicher Farbe. Die zwölf gemeinsam verpackten Buntstifte sind ca. 11 cm lang und 0,7 cm dick. Die Waren sind jeweils als "Farbstift mit einem festen Schutzmantel, kein Bleistift" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage
Bei der zu begutachtenden Ware handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Bleistift mit Graphitmine und festem Schutzmantel aus Holz und einem Radiergummi aus Kautschuk in Tierform. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Bleistifte den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware ist als "Bleistift mit festem Schutzmantel" einzureihen. (s. Abbildung in der Anlage)
Bei den durch eine Abbildung und ein Datenblatt veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um zwei sog. Ölkreidestifte. Die Stifte weisen eine zylindrische Form ohne festen Schutzmantel auf und sind an der Oberseite zum Schreiben und Malen abgerundet. Zolltarifrechtlich liegt "Schreib- oder Zeichenkreide ohne festen Schutzmantel, keine Pastellstifte oder Zeichenkohle" vor. Die Ölkreidestifte sind gemeinsam mit "Spielzeug in Zusammenstellung" (siehe DEBTI-1357/26-1) und einer Tafel zum Schreiben oder Malen (siehe DEBTI-1357/26-2) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die im Set enthaltenen Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs dienen. Die Waren sind daher getrennt einzureihen.
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer Broschüre mit Klammerheftung (Grundanleitung zum Erlernen des Zeichnens), - einem Skizzenblock, - drei Bleistiften in unterschiedlichen Stärken, - zwei Kohlestiften, - einem Papierwischer, - einem Anspitzer aus unedlem Metall, - einem Knetradiergummi, - einem Rahmen zum Motivsuchen aus Papier, - einem Holzwürfel und - einer Gliederpuppe. Die Bestandteile sind in einem bedruckten Karton zur Abgabe an den Endverwender aufgemacht und sollen dem Erlernen des Zeichnens dienen. Die Bestandteile Skizzenblock, Broschüre, Stifte und Gliederpuppe sind im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Erlernen des Zeichnens) gleichbedeutend. In Bezug auf den Wert bestimmt die Gliederpuppe - in Bezug auf die Menge bestimmen jedoch die Stifte der Position 9609 den Charakter. Da ein charakterbestimmender Bestandteil somit nicht ermittelbar ist, erfolgt die Einreihung in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Innerhalb der Position 9609 bestimmen die Bleistifte im Hinblick auf die Menge den Charakter. Die Warenzusammenstellung wird als "Stifte mit festem Schutzmantel, Bleistifte" eingereiht.