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Sicherung, - aus fünf Schmelzsicherungen in einem länglichen Keramikkolben mit jeweils einer Anschlusskappe aus Metall an jeder Seite, noch nicht zusammengesetzt mit Sicherungshalter (Abbildung siehe Anlage), - für eine Spannung von 900 V und eine Stromstärke von 16 A, - zum einmaligen Unterbrechen (Schützen) elektrischer Stromkreise durch Schmelzen des eingebauten Schmelzdrahtes bei Überschreitung einer bestimmten Stromstärke, Die Sicherungen bestimmen den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Gerät zum Schützen von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von weniger als 1000 V, Sicherung für eine Stromstärke von mehr als 10 A bis 63 A -charakter- bestimmend-, noch nicht zusammengesetzt mit Sicherungshalter "
"Magnet-/Schreibtafel", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Tafel zum Schreiben (charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung), einem Schreibstift und drei Magneten (20 x 8 mm - Ø x H). Die Tafel (Maße: ca. 60 x 40 cm) besteht aus einem magnetischen Feinblech mit naturfarbenem Holzrahmen und ist zum Beschreiben mit dem beiliegenden Faserstift geeignet. Mit den Magneten können Notizzettel befestigt werden. Sämtliche Bestandteile befinden sich unter einer Blisterfolie. Das Erzeugnis ist als "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine wieder- beschreibbare Tafel zum Schreiben oder Malen, in den rechteckigen Abmessungen (L x B) von ca. 30 x 20 cm mit abgerundeten Ecken und mit einer Dicke von ca. 3 mm. Die Tafel besteht augenscheinlich aus einer Faserplatte aus Holz, die beidseitig mit einer schwarzen Beschichtung bzw. einem Lack versehen ist. Sie kann dadurch mit Kreide oder einem Kreidestift beschrieben oder bemalt werden. Am oberen Rand ist die Tafel mit einem Aufhängeband ausgestattet. Zolltarifrechtlich liegt eine "Tafel, zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt" vor. Die Tafel ist gemeinsam mit "Spielzeug in Zusammenstellung" (siehe DEBTI-1357/26-1) und zwei Ölkreidestiften (siehe DEBTI-1357/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die im Set enthaltenen Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs dienen. Die Waren sind daher getrennt einzureihen.
Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer wiederbeschreibbaren Tafel aus Holz in schwarzer Farbe (7 x 5 cm) und einer hinter der Tafel angebrachten Holzklammer (7 cm lang). Die Tafel ist dazu bestimmt, mit einem Kreidestift (kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung) beschrieben zu werden. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes bestimmt die Tafel den Charakter der zusammengesetzten Ware. Das Erzeugnis wird als "Tafel zum Schreiben, auch gerahmt" eingereiht. (s. Abbildung in der Anlage)
Bei der als "Wochenplaner" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Tafel zum Schreiben (charakterbestimmend im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung), einem Schreibstift, zwei Magneten und zwei Pins. Die Tafel (Maße: ca. 60 x 40 cm) besteht aus einem Holzrahmen mit einer Holzfaserplatte, die zu ca. 2/3 mit einer magnetischen beschichteten Metallplatte und zu 1/3 mit einer Korkplatte versehen ist. Sie ist zum Beschreiben mit dem beiliegenden Faserstift geeignet. Mit den Magneten können z. B. Notizzettel befestigt werden, während man mit den Pins auf dem Korkteil diverse Sachen anpinnen kann. Die verpackte Ware wird als "Tafel zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt" eingereiht.