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1 Ergebnisse für "9619004090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

961900409080andere6%
DEBTI18655/21-19619004090

Es handelt sich um eine längliche sog. Slipeinlage Ultra Dünn mit abgerundeten Ecken und den maximalen Abmessungen von etwa 15,3 x 6,0 cm. Der Einwegartikel besteht aus zwei auf der ganzen Fläche zusammengefügten Lagen: - eine obere Lage aus künstlicher Chemiefaser (Viskose, lt. Antragstellerangabe) - eine untere Lage aus einer Kunststofffolie, deren Außenseite mit mehreren selbstklebenden Streifen versehen ist. Die selbstklebenden Streifen sind mit einer Schutzfolie aus Kunststoff abgedeckt, die zugleich als Einzelverkauf der zweifach gefalteten Slipeinlage dient. Die Ware wird im Schrittbereich eines Damenslips fixiert und dient als Wäscheschutz. Jeweils 60 Stück sind in einer mit Produktinformationen bedruckten Pappschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als hygienische Binden (Einlagen) und Tampons für Zwecke der Monatshygiene, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, andere als aus Gewirken oder Gestricken" zum TARIC-Code 9619 00 40 90, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang (Dicke) durch die Spinnstofflage bestimmt wird.

DEBTI25316/17-19619004090

Bei den vorgelegten Waren handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um einen unregelmäßig konturierten Zuschnitt aus einem einlagigen Flächenerzeugnis aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (max. Länge x Breite etwa 37,5 x 15,7 cm). Die Erzeugnisse werden als Einlagen für Bauchbinden für Rüden, die inkontinent sind oder an Entzündungen der Geschlechtsorgane leiden, verwendet und sind zu zehn Stück in einem Headerbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den Hygienischen Binden (Einlagen) ähnliche Waren, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, andere als aus Gewirken oder Gestricken" zur Codenummer 9619 00 40 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25318/17-19619004090

Bei den vorgelegten Waren handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um einen rechteckigen Zuschnitt (mit abgerundeten Ecken) aus einem einlagigen Flächenerzeugnis aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (Länge x Breite etwa 6,1 x 4,6 cm). Die Erzeugnisse werden als Einlagen für Schutzhöschen für Hunde verwendet und sind zu zehn Stück in einem Headerbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den Hygienischen Binden (Einlagen) ähnliche Waren, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, andere als aus Gewirken oder Gestricken" zur Codenummer 9619 00 40 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI50876/25-19619005090

Es handelt um drei etwa 80 x 80 cm große, quadratische Tücher aus mit kindgerechten Abbildungen (z. B. Pferde, Herzchen) farbig bedrucktem Gewebe aus Baumwolle mit gesäumten Rändern. Sie sollen durch mehrfaches Falten sowohl als Windel als auch ungefaltet als Spuck- bzw. Schnüffeltuch für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden. Die Tücher können nach Gebrauch gewaschen und wiederverwendet werden und sind gemeinsam in einem Pappkarton mit Sichtfenster verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewebe" zur Codenummer 9619 00 50 90 9 des Zolltarifs.

DEBTI7279/23-19619005090

Es handelt sich um etwa 70 x 70 cm große, quadratische Tücher aus einlagigem, leinwandbindigem Gewebe aus Baumwolle mit gesäumten Rändern. Die Tücher dienen sowohl als Windeln/Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder als auch als Spucktücher, Wickeltisch- oder Kinderwagenunterlagen. Die Erzeugnisse können nach Gebrauch gewaschen und wiederverwendet werden. Jeweils zehn Stück sind zusammen mit einem mit Informationen bedruckten Einleger aus Pappe in einem Kunststoffbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewebe" zur Codenummer 9619 00 50 90 9 des Zolltarifs, da die Waren gleichermaßen als Spuck- bzw. Schnüffeltücher und Windeln verwendet werden sollen und somit in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Position 6302 und Position 9619) einzureihen sind.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI