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1 Ergebnisse für "9619005090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

961900509080andere6%
DEBTI50876/25-19619005090

Es handelt um drei etwa 80 x 80 cm große, quadratische Tücher aus mit kindgerechten Abbildungen (z. B. Pferde, Herzchen) farbig bedrucktem Gewebe aus Baumwolle mit gesäumten Rändern. Sie sollen durch mehrfaches Falten sowohl als Windel als auch ungefaltet als Spuck- bzw. Schnüffeltuch für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden. Die Tücher können nach Gebrauch gewaschen und wiederverwendet werden und sind gemeinsam in einem Pappkarton mit Sichtfenster verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewebe" zur Codenummer 9619 00 50 90 9 des Zolltarifs.

DEBTI7279/23-19619005090

Es handelt sich um etwa 70 x 70 cm große, quadratische Tücher aus einlagigem, leinwandbindigem Gewebe aus Baumwolle mit gesäumten Rändern. Die Tücher dienen sowohl als Windeln/Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder als auch als Spucktücher, Wickeltisch- oder Kinderwagenunterlagen. Die Erzeugnisse können nach Gebrauch gewaschen und wiederverwendet werden. Jeweils zehn Stück sind zusammen mit einem mit Informationen bedruckten Einleger aus Pappe in einem Kunststoffbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewebe" zur Codenummer 9619 00 50 90 9 des Zolltarifs, da die Waren gleichermaßen als Spuck- bzw. Schnüffeltücher und Windeln verwendet werden sollen und somit in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Position 6302 und Position 9619) einzureihen sind.

DEBTI47045/22-19619005090

Es handelt um drei etwa 80 x 80 cm große, quadratische Tücher aus mit kindgerechten Abbildungen (z. B. Pferde, Herzchen) farbig bedrucktem Gewebe aus Baumwolle mit gesäumten Rändern. Sie sollen durch mehrfaches Falten sowohl als Windel, als auch ungefaltet als Spuck- bzw. Schnüffeltuch für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden. Die Tücher können nach Gebrauch gewaschen und wiederverwendet werden und sind gemeinsam in einem Pappkarton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewebe" zur Codenummer 9619 00 50 90 9 des Zolltarifs, da die Ware gleichermaßen als Spuck- bzw. Schnüffeltuch und Windel verwendet werden soll und somit in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Position 6302 und Position 9619) einzureihen ist.

DEBTI8980/22-19619005090

Es handelt sich um zwei etwa 72 x 72 cm große, quadratische, an den Rändern gesäumte Tücher aus Gewebe aus Baumwolle. Eines der Tücher ist unifarben, das andere Tuch ist mit einer Musterung bedruckt. Die Tücher sollen durch mehrfaches Falten sowohl als Windeln, als auch ungefaltet z.B. als Spuck- bzw. Kuscheltücher für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden. Sie können nach Gebrauch gewaschen und wiederverwendet werden. Sie befinden sich gemeinsam mit einem Spielzeugtier (siehe DEBTI-8980/22-2) in einer gemeinsamen Verkaufsaufmachung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewebe" zur Codenummer 9619 00 50 90 9 des Zolltarifs, da die Ware gleichermaßen als Spuck- bzw. Schnüffeltuch und als Windel verwendet werden soll und somit in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Position 6302 und Position 9619) einzureihen ist.

DEBTI1955/22-19619005090

Artikel 271500001DE01 Es handelt sich um etwa 78 x 78 cm große, quadratische, an den Rändern gesäumte Tücher aus bedrucktem bzw. einfarbigem Gewebe aus Baumwolle, sog. Musselintücher. Die Tücher sollen durch mehrfaches Falten sowohl als Windeln, als auch ungefaltet z. B. als Spuck- bzw. Kuscheltücher für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden. Sie können nach Gebrauch gewaschen und wiederverwendet werden. Zwei Tücher sind mit einem Band aus Spinnstoffen, das durch ein mit Produktangaben bedrucktes rundes Pappetikett gezogen ist, zusammengebunden und in einem Polybeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewebe" zum TARIC-Code 9619 00 50 90, da die Waren gleichermaßen als Spucktücher und Windeln/Windeleinlagen verwendet werden können und somit in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Position 6302 und Position 9619) einzureihen sind.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI