DE19247/12-19619005900
Bei den als "3er-Pack Mullwindeln" bezeichneten Waren handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern sowie den Angaben der Antragstellerin um drei quadratische Tücher aus weißem, bedrucktem oder einfarbigem, undichtem Gewebe aus Baumwolle mit zwei gesäumten Rändern sowie zwei Rändern mit echten Webkanten (Abmessungen etwa 80,0 x 80,0 cm). Die Waren sollen mehrfach gefaltet und anschließend als Windel oder Windeleinlage für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden. Nach ihrem Gebrauch können sie gewaschen und anschließend wiederverwendet werden. Die Waren sind gemeinsam mit einem bedruckten, mit einem Aufhängehaken aus Kunststoff ausgestatteten Pappeinleger in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Spinnstoffen als Spinnstoffwatte, aus Gewebe" zur Codenummer 9619 00 59 00 0 des Zolltarifs.