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Blouson, sog. Jacke für Herren, Aircraft Bomberjacke Artikel-Nr. 9704, Größe M, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem Schlüsselanhänger (sog. Schlüsselband mit Karabinerhaken und Schlüsselring; am Reißverschluss einer Brusttasche eingehängt) in einem Polybeutel verpackt; der Schlüsselanhänger ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - durchgehend wattiert gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 1.418 g, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 74 cm), - mit einer angesetzten, annähernd halsumschließenden Kapuze mit Tunnelzug und einem abnehmbaren Besatz aus Plüschgewirken aus Spinnstoffen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis zum Kapuzenrand reichenden Reißver- schluss; größtenteils verdeckt von einer überlappenden Patte mit Druckknopfverschluss sowie Schlaufen- und Knopfverschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; zusätzlich mit innen angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen aus Gewirken, - vorn im seitlichen Brustbereich mit zwei eingesetzten, ca. 24 cm langen Taschen mit Reißverschluss, unterhalb der Taille mit zwei eingesetzten Taschen mit Patte und Druckknopfverschluss und am linken Ärmel mit einer aufgesetzten Tasche mit Patte und Klettverschluss, - im Schulter- und Kapuzenbereich sowie an der Ärmeltasche mit zweifarbigen Gurtbändern verziert, im Bereich der Knöpfe mit einem vom Kapuzenansatz bis zum Bund reichenden, einfarbigen Gurtband verstärkt, - am unteren Rand (außer im Bereich der Öffnung) mit einer Verengung in Form eines ca. 7,5 cm breiten, doppelt gearbeiteten Bundes aus gerippt gewirkten Gewirken aus Spinnstoffen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Blouson, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Sog. historisch philatelistischer Heimat- und Thematikbeleg in Form einer historischen Postkarte mit folgenden Beschaffenheitsmerkmalen: - ca. 14,5 x 9,5 cm große farbige Ansichtskarte mit Abbildungen der Stadt Mülhausen aus dem Jahre 1900, - beschriftet und postalisch befördert, jedoch ohne Frankatur, - augenscheinlich als Lithographie im Steindruckverfahren hergestellt. Eine Einreihung in die Pos. 9704 scheidet aus, weil die Ware keine Frankatur aufweist. Sie ist als "Originalstiche, -schnitte und -steindrucke" einzureihen.
Ware zur Innenausstattung, sog. Sitzaufleger, IU - Art.Nr. 97041 4, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, in den Abmessungen: 104 cm x 45 cm, - mit einer dreilagig gearbeiteten Vorderseite, bestehend aus: -- einer Oberlage aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis der Position 5903, mit einer die Schauseite bildenden Außenlage aus einfarbigen (rot und schwarz) Gewirken aus Spinnstoffen und einer Innenlage aus Schaumkunststoff, -- einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff, -- mit einer Unterlage aus Zellkunststoff, - mit einer Rückseite aus einem punktuell thermisch verfestigtem Vliesstoff aus Spinnstoffen (Chemiefasern), - nach Verwendungszweck und Gesamteindruck verleihen die Gewirke der Vorderseite der Ware ihren wesentlichen Charakter, - mit elastischen Bändern und Hakenverschlüssen aus unedlem Metall sowie Clipverschlüssen aus Kunststoff zur Befestigung am Autositz, - am Rand mit einem Band aus Geweben eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage auf einen Autositz gelegt (stells sich damit als Zubehör zu einem Autositz dar, somit keine Ware der Position 9401), - keine Einreihung in die Position 9404, da der Aufleger für Autositze verwendet und damit nicht vom Warenkreis der Position 9404 (z. B. einer den Bettausstattungen ähnlichen Ware) erfasst wird. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sitzaufleger), andere als in der Position 9404 genannte, aus Spinnstoffen, aus Gewirken (charakterbestimmend) und Vliesstoffen"
Ware zur Innenausstattung, sog. Magnet-Sitzauflage (Art. 97040), siehe Fotos, - wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz oder Gartenstuhl gezogen (ist daher nicht als Teil eines Autositzes oder Stuhls anzusehen und somit keine Ware der Position 9401), - keine Einreihung in die Position 9404, da die Auflage nicht von dem hier angesprochenen Warenkreis (z.B. einer den Bettausstattungen ähnlichen Ware) erfasst wird, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen 95 cm x 47 cm, - mit einer Schauseite aus Gewirken aus lt. Textiletikett 100% Polyester, einer Rückseite aus Zellkunststoff und einer dünnen Polsterung aus Schaumstoff, - auf der Vorderseite sind durch thermische Verformung 90 halbkugelförmige Ausbuchtungen entstanden; in 8 von ihnen befinden sich Dauermagnete mit einem Durchmesser von 2,5 cm, - am Rand mit einem Gewebestreifen eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - am oberen und am unteren Rand mit elastischen Bändern versehen und mit Befestigungs- haken ausgestattet, - zur dauerhaften Verwendung als Sitzauflage bestimmt, erfüllt somit die Bedingungen zur Einreihung in die Position 6304, damit keine Ware der Position 6307, - nach Verwendungszweck und Gesamteindruck bestimmen die Gewirke der Schauseite den Charakter der Ware.
Es handelt sich um Handtuchhalter, bestehend aus zwei senkrecht an der Wand zu befestigenden, bogenförmigen Stahlrohrabschnitten, zwischen denen fünf weitere gerade Stahlrohrabschnitte waagerecht und in gleichen Abständen voneinander befestigt sind (Gesamtabmessungen: etwa 17 x 56 x 70 cm). Die Erzeugnisse dienen als Aufhängeleiste für Handtücher und sind gemeinsam mit dem entsprechenden Befestigungsmaterial in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "den Kleiderhaken und Konsolen ähnliche Waren, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 5000 der Kombinierten Nomenklatur.