Weißes, puderfeines Pulver, bestehend aus einer Mischung aus puderfein vermahlenem Weißzucker und geringfügigen Mengen an Weizenstärke.
Justification du classement
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Zusätzliche Anmerkung 3 zu Kapitel 17 (trifft nicht zu);
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 1147/2009 vom 16.04.2009.