Gewebe
- leinwandbindig,
- bestehend aus einfach gezwirnten Naturfasern (Kokosfasergarnen).
Justification du classement
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 7 zu Abschnitt XI (trifft nicht zu);
Anmerkung 8 zu Abschnitt XI;
Untersuchungsbefund der TUA, GZ. 278/2011 vom 03.02.2011.