Ware aus Glasfasern,
- in Form einer Matte.
(Abbildung siehe Anlage)
Justification du classement
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Erläuterungen zum HS zu Pos. 7019, und C);
Untersuchungsbefund der TUA, GZ 2899/2014 vom 28.10.2014.