Anderes als lineares Polyethylen in Primärform, mit einer Dichte von weniger als 0,94, in Form eines schmutzigweißen, linsenförmigen Granulates.
Justification du classement
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 1 zu Kapitel 39;
Anmerkung 3 lit. c zu Kapitel 39;
Anmerkung 6 lit. b zu Kapitel 39;
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 39, Allgemeines, „Polymere“ Ziffer 1, „Kunststoffe“ und „Primärformen“ Ziffer 2;
Erläuterungen zum HS zu Position 3901;
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 812/2020 vom 5. Juni 2020.