Schmelzmagnesia mit einer Reinheit von weniger als 94 GHT, in Form eines schmutzigweißen, zum Teil von dunklen Anteilen durchsetzten, kristallinen Pulvers.
Schmelzmagnesia mit einer Reinheit von weniger als 94 GHT, in Form eines schmutzigweißen, zum Teil von dunklen Anteilen durchsetzten, kristallinen Pulvers.
Schmelzmagnesia mit einer Reinheit von weniger als 94 GHT, in Form eines schmutzigweißen, zum Teil von dunklen Anteilen durchsetzten, kristallinen Pulvers.
Justification du classement
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6;
Anmerkung 1 zu Kapitel 25;
Erläuterungen zum HS zu Kapitel 25, Allgemeines, Ziffer 2;
Erläuterungen zum HS zu Position 2519, Ziffer 1;
Untersuchungsbefund der TUA, Zl. 2122/2019 vom 03.09.2019.