BTI DE10579/16-1
Description des marchandises
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Nackensehnen vom Rind, ohne Zusatz von weiteren Stoffen. Die Nackensehnen sind zur Verwendung als Tierfutter bestimmt und in Plastiksäcken mit Etikett (Einzelfuttermittel für Hunde) und einem Inhalt von 0,5 bis 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen zur menschlichen Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen".