BTI DE12738/15-1
Description des marchandises
Bei der als "Füllstoff" bezeichneten Ware handelt es sich nach der zur Veranschaulichung vorgelegten Warenprobe und den Angaben der Antragstellerin um eine graue, faserige Masse, bei der es sich um mechanischen Halbstoff aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier handelt. Laut Datenblatt enthält die Masse einen geringeren Anteil an Kaolin, das den Papierfasern jedoch nicht zusätzlich beigemischt worden ist und offensichtlich von der Beschaffenheit der aufbereiteten Papierabfälle oder des -ausschusses herrührt. Das Erzeugnis soll als Füllstoff verwendet werden (z. B. bei der Herstellung von Bremsbelägen, Zement oder Spachtelmassen). Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe" zur Codenummer 4706 20 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen bestehende Mischung handelt, deren Charakter aufgrund der Menge durch den Halbstoff aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe bestimmt wird.