BTI DE17558/09-1
Description des marchandises
Zuckerware; Schaumzuckerware. Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus verschiedenen Zuckerwaren: - stilisierter Burger (Netto Gewicht: 30 g): bestehend aus zwei orangefarbenen Schaumzuckerscheiben in Form stilisierter Brötchenhälften (Durchmesser: ca. 4,5 cm) und einer roten Fruchtgummischeibe mit gelber Schaumzuckerunterseite in Form einer stilisierten Cheeseburgerscheibe (Durchmesser: ca. 4,5 cm); - stilisierter Hot Dog (Netto Gewicht: 30 g): bestehend aus zwei orangefarbenen Schaumzuckerstreifen in Form stilisierter Hot-Dog-Brötchenhälften (Größe: ca. 10,0 cm x 1,5 cm) und einem rotem Fruchtgummistreifen mit gelber Schaumzuckerunterseite in Form eines stilisierten Würstchens mit Senf (Größe: ca. 10,0 cm x 1,5 cm); - stilisierte Pizza mit einer stilisierten Cola-Flasche (Netto Gewicht: 25 g): bestehend aus einem Gummibonbon in Form einer kleinen Cola-Flasche (Größe: ca. 4,5 cm x 1,5 cm) und einer in 5 Teile geschnittenen orangefarbenen Schaumzuckerscheibe (Durchmesser: ca. 5,5 cm) belegt mit kleinen Fruchtgummistücken in Form einer Pizza. Die drei Artikel liegen jeweils in Tiefziehschalen vor, die einzeln in bunt bedruckten Kunststofffolienbeuteln mit Sichtfenster verpackt sind. Je 12 Beutel der drei Artikel sind in einer Packung für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 900/2008 enthält die Ware: Milchfett*: 0 bis weniger als 1,5 GHT; Milchprotein**: 0 bis weniger als 2,5 GHT; Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. * Nach der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste der Verpackung kann ein Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder mehr ausgeschlossen werden. **Auf Grund der enthaltenen Gelatine wurde entgegen der o.g. Verordnung der Milchproteingehalt über den per HPLC bestimmten Gehalt an Lactose berechnet. Es liegt eine Warenzusammenstellung i.S. der AV 3b) aus Gummibonbons und Schaumzuckerwaren vor. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird mengenmäßig durch den Schaumzuckeranteil bestimmt. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Zuckerware ohne Kakaogehalt der KN -Unterposition 1704 9099.
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