BTI DE1860/16-1
Description des marchandises
Sogenannte Grundplatte ist ein aus Stahl gefertigtes Erzeugnis (ca. 57 x 28 x 11 mm) mit diversen Aussparungen, Abstufungen, Phasen und Bohrungen (siehe Abbildung in der Anlage). Sie wird als Teil in den Vakuumprüfkopf einer Spritzgussmaschine (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbaut. Der Prüfkopf dient im Rahmen der Qualitätsprüfung anhand spezifischer Kriterien der automatischen Klassifizierung der Spritzgussteile als "Gutteil" oder "Schlechtteil", um diese im Anschluss der Prüfung zu sortieren. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (TARIC) 9031 9085 10 bis 9031 9085 40 erfasst" eingereiht.