BTI DE21304/09-1
Description des marchandises
Angaben: Kerzenset: 2 Kerzen im Keramiktöpfchen, 2 Kerzen in Blütenoptik, 5 Räucherstäbchen, 1 Keramikräucherstäbchenhalterung Es wurden vertrauliche Angaben zum Wert der einzelnen Bestandteile gemacht. Feststellungen: Warenzusammenstellung bestehend aus: 1) einer graublauen und einer dunkelblauen Kerze, eingegossen in beigefarbene Töpfchen (lt. Antragsteller aus Keramik; Durchmesser: ca. 9 cm) 2) einer hellblauen und einer dunkelblauen Kerze in Blütenform (Durchmesser: ca. 5 cm) 3) fünf schwarzen Räucherstäbchen (Länge: ca. 15 cm) 4) einer beigen Räucherstäbchenhalterung (lt. Antragsteller aus Keramik) Die Teile sind zusammen in einem Karton (Box) mit bedrucktem Deckel (Blütenmotiv) verpackt. Angabengemäß enthalten die Kerzen weder Benzol noch Toluol. Dies wird als zutreffend unterstellt. Befund: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bei der die eingegossenen Kerzen (glatt und nicht parfümiert) als charakterbestimmend angesehen werden.