BTI DE24916/11-2
Description des marchandises
Zuckerware; Kaugummi. Bei der Ware handelt es sich um verschiedenfarbige Kaugummikugeln ( Ø ca. 1,4 cm), verpackt in einer transparenten Kunststofffolie. Die Erzeugnisse befinden sich in einem Kaugummispender aus Kunststoff. Die vorgelegten Angaben zur Zusammensetzung des Kaugummis werden als zutreffend unterstellt. Zolltariflich handelt es sich bei der zweiteiligen Ware nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3b) zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Der Kaugummispender aus Kunststoff wird nicht als übliche Verpackung für Kaugummi angesehen. Der Kaugummispender ist eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet. Somit sind die einzelnen Bestandteile, Kaugummi und Kaugummispender aus Kunststoff, getrennt in den Zolltarif einzureihen. Die Zuckerware ist als Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, in die Unterposition 1704 1010 der KN einzureihen. Für den Kaugummispender wird eine getrennte Zolltarifauskunft erteilt.