BTI DE26336/15-1
Description des marchandises
Textillaminat, sog. Bezugsstoff, Artikel SQUAD CA1348, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen, --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gefärbten und gerauten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), das auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer geprägten Kunststofffolie (laut Antrag: Polyurethan; kein Zellkunststoff) überzogen ist (Meterware der Position 5903), --- mit einer Zwischenlage: ---- aus einem gefärbten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, ---- nicht für Vorhänge und Gardinen, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gefärbten und gerauten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, ---- nicht für Vorhänge und Gardinen, - im Hinblick auf die Verwendung als Möbelbezugsstoff sind das die Außenseite bildende Gewirke der Position 5903 sowie die Kuliergewirke (Polsterlagen) gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Umfang herrschen die Kuliergewirke vor und im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild herrscht das Gewirke der Position 5903 vor; somit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter und sie ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5903 und 6006) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt, anderes als in Unterposition 6005 3210 genannte"