BTI DE27321/16-1
Description des marchandises
Bei der sog. Salzkristall-Lampe handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Beleuchten). Die Warenzusammenstellung besteht aus einer elektrischen Leuchte der Position 9405 (charakterbestimmend hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung) und zwei in einem Beutel verpackten Glühlampen der Position 8539. Die ca. 11,5 cm x 11 cm (H x d) große, zylinderförmige elektrische Leuchte besteht aus einem kreisförmigen Kunststoffsockel (H: 1,5 cm), einem oben offenen Gehäuse aus farblosem Kunststoff mit im Innenraum lose platzierten, rosafarbenen, unterschiedlich großen (L: ca. 2-4 cm; B: ca. 1-3 cm) Salzkristallen und eingesetzter Glühlampe als Leuchtmittel. Sie ist mit einer E10 Fassung, einem USB-Anschlusskabel, einem Adapter mit Netzstecker und einem EIN/AUS-Schalter ausgestattet. Ein charakterbestimmender Stoff der aus Kunststoff und Salzkristallen bestehenden Leuchte ist nicht feststellbar (Kunststoff als Form und Stabilität verleihendes Material; Salzkristalle aufgrund des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes), daher erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Die Salzkristall-Leuchte ist lt. ASt. für eine 2,5 W Glühlampe als Leuchtmittelart bestimmt (da die Glühlampe die Salzkristalle erwärmt, wobei die Anionen der Salzkristalle in die Luft freigesetzt werden und anschließend eine stressabbauende Atmosphäre erzeugt wird). Sie ist noch nicht zusammengesetzt und dient der Innenbeleuchtung. Zwei in einem Beutel verpackte Glühlampen (2,5 W) dienen als Ersatzlampen für die Leuchte. Die Warenzusammenstellung ist in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen 9405 10 bis 9405 4010 erfasst, aus anderen Stoffen (Salzkristall), von der mit Glühlampen verwendeten Art" einzureihen.